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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Achtung: neuer Regeln für Straße „Am Krug“

Geesthachter Straße wird zur Tempo 30 Zone mit „Rechts-vor-Links“-Regel

Pressemitteilung von Pressemitteilung
April 2, 2025
Büchen: Neue Tempo 30-Zonen in der Parkstraße und Berliner Straße

Bild von Karsten Paulick auf Pixabay

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Geesthacht (pm). Änderungen für Verkehrsteilnehmende am Neuen Krug: In der Straße wird künftig konsequent die dort bestehende Tempo-30-Zone umgesetzt. Das heißt: In den Osterferien (ab 11. April) werden vorhandene „Vorfahrt-gewähren“-Schilder abgebaut. In der gesamten 30er Zone gilt dann rechts vor links.

Im Rahmen der Verkehrsschau, bei der das städtische Straßennetz regelmäßig von Fachleuten aus Stadtverwaltung, Polizei, ADFC und übergeordneter Verkehrsbehörde angeschaut wird, wurde bereits vergangenes Jahr gefordert, im gesamten Neuen Krug die „Rechts-vor-Links“-Regel umzusetzen. Nun werden die „Vorfahrt-gewähren“-Schilder für die Kraftfahrzeuge an den Einmündungen von Waldstraße und Mittelstraße abgebaut.

Die baulich angelegten Radwege bleiben unberührt. Radfahrerinnen und Radfahrern steht es frei, diese zu nutzen oder auf der Straße zu fahren. Die Benutzungspflicht der Radwege ist aufgehoben. Radfahrende, die nicht auf der Straße fahren, sind den Zufußgehenden untergeordnet. „Das heißt: Radfahrerinnen und Radfahrer müssen Rücksicht nehmen. Keine Fußgängerin und kein Fußgänger darf bedrängt werden oder muss zur Seite springen, um Radfahrenden Platz zu machen“, sagt Sabine Erdmann, Leiterin des Fachdienstes öffentliche Sicherheit im Geesthachter Rathaus. „Wichtig noch für Radfahrende: Wenn sie auf den baulich angelegten Radwegen unterwegs sind, gilt auch für sie Rechts-vor-Links. Sie haben also nicht automatisch Vorfahrt vor allen Kraftfahrzeugen. Vorfahrt-Gewähren-Schilder am Radweg werden darauf besonders aufmerksam machen“, sagt Sabine Erdmann. Sie appelliert: „Nur wenn sich alle an die geltenden Verkehrsregeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen, sind wir alle sicher im Straßenverkehr unterwegs.“ Zudem betont die Leiterin des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit: „Die Regelungen, die nun umgesetzt werden, entsprechen der StVO. Wir haben sie uns nicht für Geesthacht ausgedacht, sondern sie gelten in ganz Deutschland.“ Laut dem Regelwerk ist die Stadt verpflichtet, innerhalb der 30er Zone die „Rechts-vor-Links-Regel“ umzusetzen.

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung derzeit dabei das Verkehrsentwicklungsplan (VEP), der aus dem Jahr 2012 stammt, zu überarbeiten. Auch der Neue Krug und die umliegenden Straßenzüge werden in diesem Zusammenhang erneut genau angeschaut. „Wichtig ist hierbei: Keine Straße wird isoliert betrachtet. Regelungen, die für den Neuen Krug gut sind, könnten in anderen Bereichen zu Problemen führen. Darum nehmen wir uns Zeit, die Auswirkungen aller möglichen Veränderungen an Verkehrsführung und -leitung zu hinterfragen“, sagt Sabine Erdmann. In den kommenden eineinhalb Jahren werden zahlreiche Straßen diesbezüglich auf den Tisch kommen. Wenn aus Verkehrssicherheitsgründen akuter Handlungsbedarf besteht, werden aber selbstverständlich außerhalb der Überarbeitung des VEP Regelungen getroffen.

Tags: GeesthachtStraßenverkehrVerkehrssicherheit
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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