Ratzeburg (aa). Die Stadt Ratzeburg will das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zur Unwirksamkeit der Abwahl von Bürgermeister Gunnar Koech nicht akzeptieren. Mitglieder des Hauptausschusses beschlossen am Montag im nicht-öffentlichen Teil ihrer Sitzung, Berufung gegen das Urteil zu beantragen.
Das Gericht hatte bereits im November entschieden, dass die Abwahl Koechs im August 2021 rechtswidrig war. Inzwischen liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Demnach verstieß die Stadtvertretung mit einem Standpunktepapier, das gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung verschickt wurde, gegen das Sachlichkeitsgebot. In der Publikation war dazu aufgerufen worden, bei der Abwahl mit „Ja“ zu stimmen. Das Verwaltungsgericht wertete dies als unzulässige Beeinflussung des Wahlvorgangs. Darüber hinaus führte das Gericht auch Verfahrensfehler während des Abwahlverfahrens als Begründung für die Rechtswidrigkeit an.
Ob die Berufung tatsächlich zugelassen wird und vor welcher Instanz der Fall weiterverhandelt würde, entscheidet sich im weiteren Verfahren.