Kuddewörde/Grande (pm). Das „Aktionsbündnis Sachsenwald-Billetal“ hat in ihrer Abwägung über die geplanten Trassenkorridore des „Vorhaben 51“ festgestellt, dass die zwei von „50Hertz“ benannten Varianten der „Vorzugstrassen Nord“ wie auch die von Kuddewörde und Grande beantragte „Vorzugstrasse Süd -A 24“ für eine 380 kV Höchstspannungs-Freileitung rechtlich nicht zulässig ist. Die geplante Trassierung mittig durch Kuddewörde verstoße gegen Paragraf 4 des „Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“.
In benannten Gesetz sei bestimmt, dass im unbeplanten Innenbereich gemäß Paragraf 34 Baugesetzbuch nur Höchstspannungs-Erdleitungen in einem Abstand von weniger als 400 Meter zu Wohngebäuden errichtet und betrieben werden dürfen. „Mit über 80 Wohngebäuden im beidseitigen 400 Meter Schutzbereich der geplanten Trasse darf keine Freileitung errichtet werden“, stellt Bürgermeister Josef Schmidt fest. Auch der 50Hertz-Trassierungskorridor östlich des Alten Friedhofs Kuddewörde wird aufgrund der naturräumlichen und geologischen Gegebenheiten als unzulässig und dazu bautechnisch kaum möglich bewertet.
„Im Billetal einen oder zwei „Freileitungs-Monster-Leitungsmaste“ von über 60 Meter Höhe zu errichten, wäre zudem für das Landschaftsbild nicht hinnehmbar“, erklärt Gemeindevertreter Diplom-Ingenieur Hans-Heinrich Stamer. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen in einem über zehn Meter tief nicht tragfähigen Boden, würde exorbitant katastrophale Schäden am geschützten Naturraum auslösen und seht kostenträchtig sein. Auch die „Vorzugstrasse Süd-A 24“ der Gemeinden kann nicht realisiert werden, weil in der Anlage zu Paragraf 1 im Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) die Kennzeichnung „A1“ ausschließlich als Freileitung festgelegt ist. „Eine Realisierung des „Vorhaben 51“ ist nur durch eine ergänzende Änderung mit der Kennzeichnung „F“ in der Anlage zu Paragraf 1“ möglich, sagt Bürgermeister Heinz Hoch.
Mit Unterstützung der für die Kreise Kreis Herzogtum Lauenburg und Stormarn zuständigen Politiker, MdB Dr. Nina Scheer (SPD), MdB Dr. Konstantin von Notz (GRÜNE) und MdL Rasmus Vöge (CDU), wurden Möglichkeiten angeschoben, um eine Ergänzung der Anlage zu Paragraf 1 des BBPlG für eine „Bohrtunnel-Erdleitung mit Abwärmenutzung“ als Pilotanlage zu ermöglichen.