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Titel Gesundheit

Anstieg der Keuchhustenfälle im Herzogtum Lauenburg

AOK rät zur Impfung besonders bei Säuglingen und Kleinkindern

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Februar 15, 2025
Anstieg der Keuchhustenfälle im Herzogtum Lauenburg

 Im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden in 2024 44 Keuchhustenfälle gemeldet. Foto: AOK, Colourbox, hfr.

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Herzogtum Lauenburg (pm). Im Herzogtum Lauenburg sind die Keuchhustenfälle im vergangenen Jahr wieder angestiegen. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin hervor. Danach wurden im Jahr 2024 im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt 44 Infektionsfälle gemeldet. Im Vorjahr waren es nur elf Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet wurden. „Keuchhusten wird durch kleinste Tröpfchen beim Husten oder Niesen übertragen. Corona-Maßnahmen – Lockdown, Maskentragen und Abstandsregeln – hatten in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der Ansteckungen mit dem Keuchhustenerreger geführt. Jetzt kann es sich um Nachholeffekte handeln. Dies ist auch bei anderen Infektionskrankheiten zu beobachten. Hinweise auf eine erhöhte Virulenz des Erregers oder eine besondere Schwere der Erkrankungen gibt es momentan nicht“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Langer, quälender Husten vor allem für Babys gefährlich

Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Sie tritt überwiegend im Kindes- und Jugendalter auf. Insbesondere Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten erkranken daran. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen wie Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern.

Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der STIKO empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Foto: AOK, Colourbox, hfr.

Impfung empfohlen

Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. „Daher raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“, so Wunsch.

Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die gemäß der Schutzimpfung-Richtlinien von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt wird. Dabei sollte zum frühesten Zeitpunkt im zweiten Lebensmonat mit der Impfserie begonnen werden. Auffrischungsimpfungen sind vor Schuleintritt im Alter von fünf bis sechs Jahren und im Jugendalter von neun bis 16 Jahren sinnvoll.

Nach einer aktuellen STIKO-Veröffentlichung liegt die Impfquote für die vollständige Grundimmunisierung bei Kindern gegen Pertussis im Alter von 24 Monaten bundesweit bei 81,2 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 85,1 Prozent.

Auch Erwachsene betroffen

Nach den Schutzimpfungs-Richtlinien sollen sich auch Schwangere gegen Keuchhusten impfen lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Bakterien schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Auch für Kontaktpersonen im Haushalt von Neugeborenen wird die Impfung empfohlen. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen die Impfkosten.

Tags: AOKGesundheitstippsKeuchhusten
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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