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Titel Herzogtum Lauenburg

Anzeige zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen abgeben

Bis zum 31. März ist noch Zeit

von Pressemitteilung
Februar 9, 2025
Der Inklusionsbeirat der Stadt Ratzeburg beginnt mit seiner Arbeit

Foto: Image by Rosy / Bad Homburg / Germany from Pixabay, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg müssen bis zum 31. März 2025 ihre Beschäftigungsdaten an die Arbeitsagentur melden. Diese empfiehlt, hierfür die kostenlose Software IW-Elan zu nutzen.

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2024. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit mindestens 20 Beschäftigten daran, bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Arbeitgeber, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Men-schen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Hierfür können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de als Browserversion sowie unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die elektronische Anzeige hat Vorteile: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich.

Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.

Bei Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg über die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0 800 / 4 5555 20.

Unternehmen, die sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb informieren möchten, können sich bei der Arbeitsagentur an Iris Iburg wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 0 45 31 / 167 108 oder per Mail an badoldesloe.161-reha@arbeitsagentur.de erreichbar.

Tags: Agentur für ArbeitArbeitsagenturSchwerbehindert

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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