Herzogtum Lauenburg (pm). Seit Mitte 2024 ist bundesweit ein starker Anstieg der Erkrankungen an Keuchhusten zu verzeichnen. Die Anzahl der bundesweit gemeldeten Fälle ist die höchste seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2013. Die Meldezahlen liegen aktuell ungefähr doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Meldungen vor der Corona-Pandemie. In Schleswig-Holstein sind in den ersten drei Wochen des Jahres 2025 32 Fälle gemeldet worden, davon acht im Kreis Herzogtum Lauenburg. Derzeit weist der Kreis mit 3,91 Fällen je 100.000 Einwohnern die höchste Inzidenz in Schleswig-Holstein auf.
Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig. Unter anderem spielen die Maßnahmen während der Corona-Pandemie, aber auch das natürliche wellenförmige Ansteigen der Fallzahlen alle vier bis sechs Jahre eine Rolle. Es ist Aufgabe des Kreisgesundheitsamtes, die Erkrankungsmeldungen aufzunehmen, die Lage auszuwerten und betroffene Einrichtungen oder Einzelpersonen zu beraten.
Keuchhusten, auch Pertussis, ist eine hochansteckende, bakterielle Erkrankung, welche beim Husten und Niesen über Tröpfchen verbreitet werden, übertragen wird. Zudem handelt sich bei Keuchhusten um eine vergleichsweise langwierige Erkrankung mit einem bis zu dreiwöchigen Zeitraum möglicher Ansteckungsfähigkeit. Eine wirksame Impfung ist verfügbar, diese verliert jedoch im Laufe der Zeit ihre Schutzwirkung auf den Geimpften.
Ist jemand erkrankt, so zeigen sich erst erkältungsähnliche Symptome, bevor diese in einen anfallsartigen Husten übergehen. Fieber tritt nicht oder nur mit einer geringen Temperaturerhöhung auf. Die erkrankte Person hustet oft zähen Schleim hervor und muss nach einem solchen Hustenanfall nicht selten erbrechen. Dieser Husten klingt dann über Wochen allmählich ab. Keuchhusten lässt sich mithilfe eines Abstriches nachweisen.
Keuchhusten ist besonders für Menschen mit schweren Vorerkrankungen und für Säuglinge gefährlich. Bei diesen jungen Kindern kommt es vermehrt zu lebensbedrohlichen Atemaussetzern. Rund die Hälfte der im letzten Jahr erkrankten Säuglinge musste im Krankenhaus überwacht oder behandelt werden. Bei ungeimpften Säuglingen kam es sogar zu Todesfällen, überwiegend dann, wenn sich die Mutter in der Schwangerschaft auch nicht gegen Keuchhusten impfen ließ.
Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Fachdienstes Gesundheit der Kreisverwaltung, rät: „Falls Sie Impfungen gegen Keuchhusten versäumt haben, sollten Sie diese vor dem Hintergrund der hohen Fallzahlen schnell nachholen. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nach Möglichkeit gleich beim nächsten Besuch auf die Impfmöglichkeit an.“ Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt drei Impfungen im ersten Lebensjahr (ab dem zweiten Lebensmonat) sowie Auffrischimpfungen vor der Einschulung, im Jugendalter und einmalig im Erwachsenenalter. Schwangere sollten sich nach der STIKO in jeder Schwangerschaft gegen Keuchhusten impfen lassen, da sie damit das Baby bereits vor der Geburt vor Keuchhusten schützen können. Großeltern und andere Personen mit Kontakt zu Babies sollten sich alle zehn Jahre gegen Keuchhusten impfen lassen.