Geesthacht (pm). Durch sie wird die Situation vor Ort unübersichtlicher und dadurch gefährlicher: Fahrzeuge, die auf dem Bürgersteig an der Geesthachter Straße im Bereich der Hausnummern 5 bis 7 abgestellt sind. Ungünstig war das Parken von Fahrzeugen dort für die Verkehrssituation schon immer – seit Ende Oktober 2024 ist es verboten. Leider haten sich noch nicht alle Verkehrsteilnehmende an diese neue Regel.
„Gegenüber ist ein großer Wohnkomplex entstanden und in eines der Gebäude in dem Bereich, der zugeparkt wird, ist eine Paketannahmestelle eingezogen. Das alles führt dazu, dass in diesem Abschnitt der Geesthachter Straße noch mehr Personen unterwegs sind und die Bushaltestellen in der Nähe noch stärker genutzt werden“, erklärt Lina Schöning aus dem Bereich öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses, warum die bisherige Ausnahmeregelung in diesem Bereich der Geesthachter Straße seit vergangenem Herbst nicht mehr gilt. Die Verkehrszeichen, die zuvor das kurzzeitige parken dort erlaubt hatten, sind abgebaut. „Ich verstehe, dass die Verkehrsteilnehmenden eine Weile brauchen, um sich umzugewöhnen. Aber das zuparken des Gehweges an dieser Stelle ist eine echte Gefahrenquelle, weil es den Bereich unübersichtlich macht. Personen, die hinter oder zwischen den parkenden Autos gehen, werden nicht so gut gesehen. Hinzu kommt, dass Fahrzeuge, die versuchen dort ein- oder auszuparken, in dem ohnehin schon verengten Bereich der Geesthachter Straße zu einem weiteren Hindernis im Verkehrsfluss werden.“
Für manch einen irritierend: In dem betroffenen Bereich der Geesthachter Straße ist der Bürgersteig in zwischen unterschiedlichen Steintypen gepflastert. Neben großen Platten liegen dort auch kleinere Steine. „Die großen Platten wurden ausgetauscht, weil einige stark abgesackt waren – eine Folge des jahrelangen Parkens mit schweren Fahrzeugen dort, wofür der Bereich auch früher schon nicht ausgelegt war. Durch die Absackungen sind Stolperfallen entstanden, die durch das neue Pflaster beseitigt wurden. Es handelt sich bei der neuen Pflasterung aber um keine absichtlich optisch abgesetzten Parkflächen“, erklärt Lina Schöning, die noch auf einen zweiten Punkt angesprochen wird: „Einige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vermissen an der Stelle ein Parkverbotsschild“, sagt sie. Ein solches Verbotsschild könne die Stadtverwaltung aber nicht aufstellen, weil es für Bürgersteige in der Straßenverkehrsordnung (StVO) schlicht nicht vorgesehen ist. „Die StVO untersagt das Parken auf dem Gehweg generell und daher gibt es keine solchen Verkehrszeichen. Es existieren nur Verkehrszeichen, die das Parken auf dem Gehweg als Ausnahme ausdrücklich erlauben.“
In Kürze warten in dem beschriebenen Bereich noch weitere Veränderungen auf Verkehrsteilnehmende. Auf der Fläche, die derzeit unerlaubter Weise mit Autos zugeparkt wird, werden Fahrradständer aufgestellt.