Kiel (pm). Durch das Förderprogramm des Landes wurde im Jahr 2024 mit gut 1,35 Millionen Euro in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Einrichtung von insgesamt 1.032 so genannten „Notfallinformationspunkten“ gefördert. Solche Notfallinformationspunkte richten Gemeinden für den Fall von Katastrophen als Anlaufstelle für ihre Bürgerinnen und Bürger ein. Insbesondere gilt dies für den – unwahrscheinlichen jedoch möglichen – Fall eines flächendeckenden Stromausfalls, in dem die üblichen Nachrichtenkanäle nicht mehr genutzt werden können. Dort können die Menschen sich dann informieren und in lebensbedrohlichen Notfällen auch Hilfe anfordern.
„Den Gemeinden steht es frei, ob sie diese von Fachleuten empfohlenen Anlaufstellen für den Notfall einrichten oder nicht. Erfreulicherweise haben sich zahlreiche Gemeinden bereits auf den Weg gemacht. Das freut mich sehr. Mit unserer Förderung wollen wir dieser sinnvollen Entwicklung einen weiteren Schub geben und auch die Bekanntheit dieser Einrichtungen fördern“, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.
Nach Auskunft der unteren Katastrophenschutzbehörden wurden insgesamt 1032 Notfallinfopunkte, verteilt in allen Kreisen und kreisfreien Städten, ausgestattet. Unter anderem wurden dabei neue Notfallinfopunkte errichtet und bestehende Notfallinfopunkte mit entsprechendem Material weiter ausgerüstet. Die mit der kommunalen Familie abgestimmte Mindestausstattung beinhaltet, dass die dauerhaft beschilderte und barrierefreie Anlaufstelle im Notfall durchgängig besetzt und beleuchtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dort mündlich über die aktuelle Lage informieren und Handlungsempfehlungen einholen. Über Digitalfunk können in lebensbedrohlichen Notfällen von dort aus die Leitstellen erreicht und Rettungsdienste alarmiert werden.
Sütterlin-Waack: „Unsere Städte und Gemeinden gehen zum Teil allerdings weit über diese Mindestausstattung hinaus. Die Fördermittel wurden u.a. für die Anschaffung von Notstromaggregaten bewilligt, so dass die Menschen dort beispielsweise die Akkus lebenswichtiger medizinischer Geräte aufladen können. Auch Wärmedecken, Liegen und Babynahrungserwärmer werden von den Fördermitteln angeschafft.“
Bei der Ausstattung halten sich die Kommunen an eine Rahmenempfehlung für Notfallinfopunkte, die das Land im Oktober in enger Abstimmung mit der kommunalen Familie herausgegeben hatte.
Wichtig sei, so die Ministerin, dass die Menschen wüssten, wo im Falle des Falles der nächste Notfallinfopunkt zu finden wäre und welcher Leistungsumfang dort bereitgestellt werde. In Abstimmung zwischen Land und Kommunen sei als Beschilderung der Notfallinfopunkte das bekannte Schild für „Sammelpunkt“, allerdings mit rotem oder dunkelorangem Hintergrund vorgesehen, so wie es in Schleswig-Holstein in vielen Gemeinden bereits seit längerer Zeit verwendet wird. Dieses kann durch ein Schild mit dem schwarz/rot umrandeten internationalen Bevölkerungsschutzsymbol ergänzt werden.