Herzogtum Lauenburg (pm). Feuerwerke gehören für viele Menschen zur alljährlichen Silvesterfeier dazu. Aber auch zu anderen Anlässen werden gerne Feuerwerke entzündet. Bei aller Freude über das prächtige Farbenspektakel, kann das Abbrennen pyrotechnischer Feuerwerkskörper jedoch auch negative Auswirkungen haben. Bei Kindern, Senioren oder kriegstraumatisierten Menschen können laute Knall- und Lichteffekte Ängste oder körperliche Reaktionen hervorrufen. Haustiere können in Panik versetzt werden und die Umwelt wird erheblich durch Müll und die Freisetzung von Feinstaub und Schadstoffen belastet.
Der Fachdienst Naturschutz der Kreisverwaltung möchte in diesem Jahr auf die von Feuerwerken ausgehenden möglichen Beeinträchtigungen auf die hier lebenden Wildtiere hinweisen. Vor allem Vögel reagieren stark und auch noch in weiter Entfernung zum Feuerwerk auf die lauten Geräusche und hellen Lichteffekte. Geblendet und orientierungslos können sie in Panik auf der Flucht vor der vermeintlichen Gefahr in ungewohnt große Höhen (bis zu 1.000 Meter) aufsteigen oder sie kollidieren mit Hindernissen und fallen dann leblos zu Boden.
Schädigende Auswirkungen kann Feuerwerk auch auf Winterschlaf haltende Tiere wie zum Beispiel Fledermäuse oder Igel haben. Ausgelöst durch die lauten Knallgeräusche müssen die im Ruhezustand befindlichen Körperfunktionen schnell „hochgefahren“ werden um den Gefahrenbereich verlassen zu können. Besonders jetzt im Winter, bei niedrigen Temperaturen und knappen Nahrungsquellen, führt die plötzliche Unterbrechung des Winterschlafs zum Verbrauch dringend benötigter Energiereserven und nicht selten auch zum Tod der Tiere.
Viele der hier wildlebenden Tiere stehen unter Naturschutz. Besonders strenge Regelungen gelten für die zunehmend bedrohten Fledermäuse.
Feuerwerke der Kategorie F2, das sind die handelsüblichen Silvesterfeuerwerke, dürfen nur im Zeitraum vom 31. Dezember bis 1. Januar durch Privatpersonen abgebrannt werden. Im übrigen Jahresverlauf bedürfen alle Feuerwerke einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde. Für die Beauftragung und Durchführung von Feuerwerken, die nur durch Inhaberinnen oder Inhaber einer Erlaubnis oder Befähigung nach Sprengstoffgesetz (Pyrotechnikerinnen und -techniker) durchgeführt werden können, gelten zudem gesonderte Bestimmungen.
Sobald Naturschutzgebiete oder europarechtlich geschützte Gebiete (Natura 2000) betroffen sind, ist die Genehmigung durch den Fachdienst Naturschutz und die Durchführung einer sogenannten Verträglichkeitsprüfung notwendig. Dies kann auch Bereiche außerhalb des Schutzgebietes betreffen, da Feuerwerke eine weitreichende Wirkung ausüben. In den überwiegenden Fällen ist die Durchführung von Feuerwerken in diesen Schutzgebieten und den dazugehörigen Schutzzonen unzulässig.
Die effektivste Maßnahme zum Schutz der Wildtiere wäre es, auf Feuerwerke komplett zu verzichten. Wer in der Silvesternacht nicht auf Feuerwerk verzichten möchte, sollte zum Schutz der Wildtiere folgende Hinweise beachten:
- Bodennahe Feuerwerke, wie z.B. Barockfeuerwerke, oder auch das Anzünden von Wunderkerzen erzeugen im Gegensatz zu aufsteigenden Feuerwerken wenig bis keine Knalleffekte und stellen somit eine gute Alternative dar.
- Silvesterfeuerwerke sollten möglichst zentral auf öffentlichen Plätzen durchgeführt werden (dabei sind eventuell andere Bestimmungen der Gemeinden und Ordnungsämter zu berücksichtigen).
- Der Standort sollte generell im Bereich asphaltierter Flächen und nicht in der Nähe von Lebensstätten und Rückzugsorten wildlebender Tiere (Gewässer, offene Feldflur, Gehölzstrukturen und Ähnlichem) liegen. Der Nutzung von naturnahen Flächen könnte zudem der gesetzliche Schutz verschiedener Biotope entgegenstehen.
- Bei hochsteigenden Feuerwerken sollte auf Produkte zurückgegriffen werden, die keine lauten Knalleffekte oder grelle, insbesondere blitzartige Lichteffekte aufweisen.
- Der Zeitraum für das Zünden des Feuerwerks sollte möglichst auf die Zeit um Mitternacht am Silvesterabend begrenzt werden.
- Feuerwerkabfall sollte möglichst gleich wieder eingesammelt werden.
Weitere Informationen und Hinweise zum Genehmigungsverfahren für Feuerwerke unter https://www.kreis-rz.de/Feuerwerk.