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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Hohe Elbgeest

Anordnung des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper

von Pressemitteilung
Dezember 27, 2024
Die einen feiern, die anderen flüchten

Foto: Image by meineresterampe from Pixabay, hfr

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Dassendorf (pm). Aus dem Amt Hohe Elbgeest treten Anordnungen für die Verwendung von Feuerwerkskörpern in Kraft. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Aufgrund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird im Amtsbereich Hohe Elbgeest angeordnet, dass am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 wegen bestehender Brandgefahr im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Gebäude das Abbrennen von Raketen und so genannten „römischen Lichtern“ der Kategorie und im Umkreis von 50 m um reetgedeckte Gebäude das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 verboten ist.

Tags: DassendorfFeuerwerkSilvester

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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