Dassendorf (pm). Aus dem Amt Hohe Elbgeest treten Anordnungen für die Verwendung von Feuerwerkskörpern in Kraft. Verstöße gegen diese Anordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz wird im Amtsbereich Hohe Elbgeest angeordnet, dass am 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 wegen bestehender Brandgefahr im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Gebäude das Abbrennen von Raketen und so genannten „römischen Lichtern“ der Kategorie und im Umkreis von 50 m um reetgedeckte Gebäude das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 verboten ist.