Geesthacht (pm). Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (bebaut und unbebaut) sowie Grundstücken der Land- und Forstwirtschaft erhalten darum im kommenden Januar neue Grundsteuerbescheide. „Bitte zahlen Sie Ihre Grundsteuer erst, wenn Ihnen der Grundsteuerbescheid nach neuem Recht zugegangen ist“, heißt es aus der Stadtverwaltung Geesthacht. Wenn die Bescheide in der Post sind, ist eine Handlung ganz wichtig: Eigentümerinnen und Eigentümer mögen daran denken, bei ihrer Bank eingerichtete Daueraufträge zu aktualisieren oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Grundsteuerbescheide nach altem Recht enden kraft Gesetzes zum 31.12.2024.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform hat das Land Schleswig-Holstein zusammengestellt. Die für die Stadt Geesthacht geltenden Hebesätze finden sich auf der Website der Stadt Geesthacht.