• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Samstag, Dezember 6, 2025
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Büchen
  • Jugend direkt
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Umwelt & Natur
    • Tiere
    • Foto der Woche
    • Op Platt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Sport
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Gesundheit

Ab 2025 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen

Viele Arbeitnehmende aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg sind jetzt davon betroffen

von Pressemitteilung
Dezember 17, 2024
Ab 2025 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen

Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht endet für die betroffenen Beschäftigten zum 31.12.2024, wenn deren Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das laufende Jahr 69.300 Euro und für das kommende Jahr 2025 73.800 Euro übersteigt. Foto: AOK/Colourbox/hfr

27
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, steigt zu Beginn des neuen Jahres von 69.300 Euro auf 73.800 Euro. Das hat Auswirkungen für viele tausend Arbeitnehmende auch im Kreis Herzogtum Lauenburg. Denn deren gesetzliche Krankenversicherungspflicht endet, wenn das Jahresgehalt diese JAE-Grenze übersteigt. „Wir empfehlen in diesen Fällen eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Allerdings sind nur jene Arbeitnehmende gefordert zu handeln, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils gültige JAE-Grenze im noch laufenden Jahr 2024 und die des kommenden Jahres 2025 überschreitet. Weitere Informationen dazu gibt es bei AOK-Berater Marc Schlüter unter der Telefonnummer 0800 2655 507535.

Umgekehrt gilt: „Arbeitnehmende, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr überschreitet, werden grundsätzlich wieder versicherungspflichtig“, erklärt Wunsch. Bisher privat Krankenversicherte haben dann ein Krankenkassenwahlrecht und können Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Sofern sie von diesem Wahlrecht nicht Gebrauch machen, werden Sie von ihrem Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet, bei der sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

Neben der allgemeinen gibt es auch eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie beträgt im nächsten Jahr 66.150 Euro. Diese Besonderheit gilt für Arbeitnehmende, die am Stichtag 31. Dezember 2002 krankenversicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende JAE-Grenze überschritten hatte. Auch hier gilt: Krankenversicherungspflicht tritt ein, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt diese besondere JAE-Grenze nicht überschreitet.

„Ein wichtiger Hinweis für privat versicherte Arbeitnehmende, die das 55. Lebensjahr vollendet haben: Sie werden grundsätzlich nicht mehr krankenversicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine bzw. die besondere JAE-Grenze nicht mehr überschreitet“, sagt Wunsch. So ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab diesem Alter nahezu ausgeschlossen. Informationen zu allen Änderungen bei den Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein praktischer Gehaltsrechner sind im Internet unter aok.de/fk/nw abrufbar. Wer sich telefonisch dazu informieren möchte, kann sich unter 0800 2655 507535 an Marc Schlüter von der AOK NordWest wenden.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Vorlesetag in der Grundschule Lütau

Vorlesetag in der Grundschule Lütau

von Pressemitteilung
Dezember 6, 2025
0
14

Lütau (pm). Aus Anlass des Bundesweiten Vorlesetags besuchte der Landtagsabgeordnete Oliver Brandt von Bündnis 90/Die Grünen zwei Klassen der Grundschule...

Drei Sterne für die Weihnachtsgeschichte

Drei Sterne für die Weihnachtsgeschichte

von Dirk Andresen
Dezember 6, 2025
0
79

Mölln/Berlin (pm). Wer kennt sie nicht, die Weihnachtsgeschichte von Charles Dickens (1812-1870), einer der bedeutendsten Autoren der Welt, über den Geizhals...

Kraulkurs für erwachsene Anfänger startet im Januar in Ratzeburg

Deutsche Kurzbahnmeisterschaften der Masters mit Ratzeburger Beteiligung

von Pressemitteilung
Dezember 6, 2025
0
24

Essen/Ratzeburg (pm). Am 29./30. November 2025 trafen sich über 1000 Masterinnen und Master ab Altersklasse (AK) 20 bis AK 90...

Ablesung Wasserzählerstand 2021

Information über die Ablesung der Wasseruhren

von Pressemitteilung
Dezember 6, 2025
0
52

Herzogtum Lauenburg (pm). Auch in diesem Jahr werden zur Abrechnung des Frisch- und Schmutzwassers aktuelle Zählerstände benötigt. Folgendes ist zu...

Nächster Artikel
Verkehrsunfall mit drei Verletzten

Versuchter Einbruch über das Dach eines Supermarktes

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg