Herzogtum Lauenburg (pm). Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte im Kreis Herzogtum Lauenburg sollten den „Weihnachtsgeld-Check“ machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Anne Widder von der NGG Hamburg-Elmshorn.
Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es gilt: weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen also eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit. Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so NGG-Geschäftsführerin Anne Widder. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Widder.
Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet“, sagt Anne Widder. „Während im Schnitt nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld bekommt, sind es in tarifgebundenen Betrieben 77 Prozent aller Beschäftigten“, so die NGG Hamburg-Elmshorn. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der schleswig-holsteinischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause, wenn sie länger als ein Jahr dort arbeiten und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sind“, so Widder.