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Titel Gesundheit

Änderungen 2025 in der Sozialversicherung für Betriebe

AOK informiert im digitalen Fachportal

von Pressemitteilung
Dezember 10, 2024
Änderungen 2025 in der Sozialversicherung für Betriebe

Im neuen Jahr stehen für Arbeitgeber aus dem Herzogtum Lauenburg wichtige Änderungen an, insbesondere im Bereich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die es zu beachten gilt. Foto: AOK, Colourbox, hfr.

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Herzogtum Lauenburg (pm). Zahlreiche gesetzliche Neuerungen treten zum Jahreswechsel in Kraft, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg sollten sich jetzt dazu im digitalen Themenspezial ‚Trends und Tipps 2025‘ der AOK NordWest informieren. „Wir bieten zu allen anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung wie zum Beispiel bei der Mindestlohnerhöhung Einführungsvideos und vertiefende Fachbeiträge zum Download an. Außerdem können interessierte Firmen in unserem virtuellen Expertenforum individuelle Fragen zu den jeweilig anstehenden Änderungen stellen“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch. Der Abruf ist kostenfrei und steht im Internet unter www.aok.de/fk/nordwest zur Verfügung.

Bequem von zu Hause oder aus dem Büro: Firmen, Personalleiter oder Steuerberater aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg können sich jetzt mit dem digitalen AOK-Themenspezial ‚Trends und Tipps 2025‘ zu den aktuellen und im neuen Jahr anstehenden Änderungen in der Sozialversicherung informieren. Foto: AOK, Colourbox, hfr.

In der Sozialversicherung ist der Jahreswechsel alljährlich ein markantes Datum, an dem sich in der Gesetzgebung viele Änderungen ergeben. Die AOK NordWest bietet allen Betrieben aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg ein aktuelles digitales Themenspezial ‚Trends und Tipps 2025‘ an. Interessierte Betriebe erfahren hier in kurzen Videos alles Wichtige zum Einstieg ins jeweilige Thema. So ergeben sich im neuen Jahr insbesondere in den Themen ‚Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Mindestlohnerhöhung, Minijobs und Meldeverfahren‘ wichtige Änderungen für Betriebe. Das digitale Themenspezial informiert außerdem über folgende Themen: digitales Verfahren für Nachweise von Kindern in der Pflegeversicherung, Neuerungen im A1-Verfahren für Grenzgänger, Fachkräfte gewinnen mit der neuen Chancenkarte.

Bis zum 17. Januar 2025 bietet die AOK derzeit mehrere Online-Seminare ‚Tipps und Trends 2025‘ über jeweils 90 Minuten an, in denen alle anstehenden gesetzlichen Änderungen vorgestellt werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zu jedem dieser Themen bietet die AOK neben dem Einstiegsvideo vertiefende Fachbeiträge zum Download sowie ein virtuelles Expertenforum an. „Wir möchten alle Betriebe im Kreis Herzogtum Lauenburg ermuntern, unser digitales ‚Trends und Tipps 2025‘ Angebot zu nutzen, um auf dem Laufenden zu bleiben, was aktuelle Änderungen in der Sozialversicherung anbelangt und welche Fristen es hier zu berücksichtigen gilt“, sagt Wunsch. Alle aktuellen Seminare und Anmeldungen sind im digitalen Fachportal für Arbeitgeber im Internet unter www.aok.de/fk/nordwest abrufbar.

Tags: AOKGesundheitstippsInformationsveranstaltungOnline-VeranstaltungSozialversicherung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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