Ratzeburg (aa). Die Abwahl des Ratzeburger Bürgermeisters Gunnar Koech im August 2021 ist unwirksam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden, wie einer Pressemitteilung vom heutigen Mittwoch (20. November) zu entnehmen ist. Koech hatte die Stadt Ratzeburg verklagt und nun Recht bekommen.
Laut Urteil der 6. Kammer hat die Stadt gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen. Dieses verpflichtet gemeindliche Organe, die freie und sachliche Willensbildung der Bürger zu gewährleisten. Eine Beeinflussung durch gemeindliche Organe, etwa durch suggestive Formulierungen, sei unzulässig. Kritisch bewertet wurde insbesondere ein Standpunktepapier, das mit der Wahlbenachrichtigung an die Bürger verschickt wurde. Diese Publikation, die der Stadtvertretung zugerechnet wird, habe unzulässig zur Abwahl des Bürgermeisters aufgerufen. „Gemeindliche Organe dürfen keine Abstimmungsempfehlungen abgeben oder den Wahlvorgang direkt beeinflussen“, betonten die Richter.
Das Urteil (Az. 6 A 10014/21) ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Ratzeburg hat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe einen Monat Zeit, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.