Kiel (pm). Das Innenministerium hat über die Verteilung der Städtebauförderungsmittel des Programmjahres 2024 entschieden. Die Städtebauförderungsgemeinden in Schleswig-Holstein erhalten in diesem Jahr insgesamt jeweils 22,382 Millionen Euro von Bund und Land für ihre zukunftsfähige Stadtentwicklung. Die Mittel werden über einen Zeitraum von 7 Jahren ausgezahlt. Die Finanzierung der Städtebauförderung erfolgt durch Bund, Land und Gemeinde zu je einem Drittel. Zukünftig soll der Landesanteil als Vorwegabzug über den Kommunalen Finanzausgleich geregelt werden.
Das Programmvolumen für dieses Jahr beträgt insgesamt gut 67 Millionen Euro. Das ist ein leichter Anstieg der Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt 39 Gemeinden mit insgesamt 46 Fördergebieten erhalten weitere Mittel für ihre laufenden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen.
Wichtige Aufgabe der Städte und Gemeinden ist eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei geht es um Fragen des zukunftsorientierten Wohnens und Arbeitens, des Klimawandels, der Infrastruktur, der Digitalisierung, der Sicherung unserer Ortszentren/Innenstädte, des demografischen Wandels, der Verkehrswende oder der Integration.
Mit dem anhaltend hohen Niveau der Städtebauförderung können viele Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein diesen Herausforderungen in ihren Städtebauförderungsgebieten wirkungsvoll begegnen. Nach einer aktuellen bundesweiten Studie des Jahres 2024 stoßen die Städtebauförderungsmittel das 7-fache an weiteren öffentlichen und privaten Investitionen im Gebiet an. Zu beachten sind die Effekte der Wirtschaftsförderung, die sich häufig positiv für die klein- und mittelständischen Unternehmen vor Ort auswirken und einen entsprechenden Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten.
Die mit der Programmaufstellung verteilten Fördermittel dienen unter anderem der Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Innenstädte/Ortszentren, zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität benachteiligter Stadtquartiere und der Konversion von Brachflächen zur Schaffung von Wohnraum. Dabei werden z.B. Bürgerzentren für Vereine und Verbände und Grünanlagen und Parks mit dem Ziel der Stärkung der Grünen Infrastruktur und zur Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden sich unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung