Geesthacht (pm). Hundekot inmitten von Wiesen und Absperrungen, die ignoriert werden – mit Situationen wie diesen sind Mitarbeitende der städtischen Betriebe Geesthacht wiederholt konfrontiert. Und das ist nicht nur ärgerlich, sondern zum Teil auch gefährlich und gesundheitsgefährdend, betont André Stamer, Leiter der Städtischen Betriebe Geesthacht.
Beispiel Nummer eins: Wenn Hundebesitzende ihre Tiere beim Spaziergang an den Wegesrand oder auf Grünflächen koten lassen, sieht das nicht schön aus und wer in einen Haufen hineintritt, ist wenig begeistert. „Richtig unangenehm wird es aber, wenn man die Hundehaufen bei Mäharbeiten erwischt. Dann spritzt der Kot nämlich in alle Richtungen. Unsere Mitarbeitenden müssen sich danach nicht nur duschen, sondern sind in einem solchen Fall auch froh, wenn sie nicht krank werden. Denn Tierkot kann Krankheitserreger enthalten“, sensibilisiert André Stamer für Probleme, die die Nachlässigkeit anderer mit sich bringt. „Weil wir wiederkehrend Hundekot in den Beeten und auf den Wiesen vorfinden, gehen wir teilweise vor dem Einsatz von Mähgeräten über die Grünfläche und markieren Hundehaufen – das mag für Beobachtende witzig aussehen, hat aber den eben geschilderten ernsten Hintergrund“, erklärt André Stamer, der in diesem Zusammenhang auf die vielen Dog-Stations verweist, die im Stadtgebiet aufgestellt worden sind. „Viele Hundebesitzerinnen und -besitzer verhalten sich bereits vorbildlich – ein Teil aber eben noch nicht und dieser Personenanteil macht uns allen das Leben unangenehmer. Darum die Bitte: Nutzen Sie die Hundekotbeutel und sammeln Sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ein. Die Beutel mit dem Hundekot dann bitte nicht in die Grünfläche werfen, sondern in einem Mülleimer entsorgen. Manches Mal muss man einige Meter bis zum nächsten Mülleimer laufen, aber das sollte möglich sein“, appelliert André Stamer.
Zum Hintergrund: Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die durch den Hund verursachten Verunreinigungen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das steht im Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG, § 3 Abs. 7). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird eine Person, die einen Hund führt, dabei erwischt, droht ein Bußgeld. Dieses liegt bei 50 bis 100 Euro.
In einem weiteren Fall, der dem Team des Betriebshofes immer wieder auffällt, dürfte die Gefährdungslage eigentlich klar sein: Immer wieder würden von Spaziergehenden Absperrungen im Wald ignoriert, schildert André Stamer einen Umstand, der seine Kolleginnen und Kollegen umtreibt. „Als Betriebshof haben wir die Bäume des städtischen Waldes im Blick. Zwei Forstarbeiter kümmern sich darum, dass Totholz entfernt wird sowie umgestürzte oder nicht mehr standsichere Bäume gefällt werden. Wenn Leute dann einfach in abgesperrte Bereiche eindringen, ist das für alle Beteiligten gefährlich. Darum: Bitte meiden Sie solche Bereiche, auch wenn Sie auf den ersten Blick keine Arbeiten erkennen können. Die Absperrungen haben ihren Grund.“