Lauenburg/Hohnsdorf (pm). Die Planungen zur B 5/B 209 Elbquerung Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen schreiten voran. Über den aktuellen Stand informierten am Mittwoch, 6. November 2024 der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV) in der sechsten Informationsveranstaltung in Hohnstorf. Die Ergebnisse der Abwägung der Radwegführung und die Lärmauswirkungen im Bereich der Linienvarianten standen dabei im Mittelpunkt des Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Radwegführung
Die Methode zur Abwägung der Radwegführung war der Öffentlichkeit bereits beim vorherigen Bürgertermin im August präsentiert worden. Bei der heutigen Veranstaltung standen die Ergebnisse der Abwägung im Mittelpunkt: „Für alle Tunnelvarianten sowie die Brückenvarianten in „Mitte-Links“ und „Ost“ wird der Radweg auf einer separaten Brücke neben dem Bestandsbauwerk geführt. Bei den Brückenvarianten im Bestand werden Straße und Radweg auf dem gleichen Bauwerk geführt“, sagte Britta Lüth vom LBV.SH.
„Die Abwägung für die Radwegführung zur Querung der Elbe ist sehr wichtig, da die jeweilig bestmögliche Radwegführung für die verbleibenden Linienvarianten in dem Hauptvariantenvergleich berücksichtigt werden und damit eine optimale Lösung für den Radverkehr entsteht“, erläuterte Björn Meyer vom Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen.
Lärmauswirkung
Zweites Schwerpunktthema der heutigen Bürgerbeteiligung war das Thema Lärmauswirkung. Im Rahmen des Variantenvergleichs zur Elbquerung und zur Nordumgehung wurden die Einwirkungen aus Straßenverkehrslärm bewertet. Hierzu wurden umfangreiche Berechnungen durchgeführt. Berücksichtigt wurden neben den neu geplanten Straßenabschnitten auch die Veränderungen im bestehenden Straßenverkehrsnetz. Die Grundlagen und Auswirkungen wurden präsentiert.
„Die Beurteilung zum Schutz des Menschen erfolgt anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Für die Bewertung der Beeinträchtigungen auf die Vögel im Untersuchungsgebiet wurde die Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr herangezogen. Anhand der Untersuchung stehen jetzt für jede Linienvariante die Lärmauswirkungen fest, die mit den anderen Kriterien in den Hauptvariantenvergleich einfließen“, erklärte Dr. Bernd Burandt von der Gesellschaft von LAIRM Consult.
Britta Lüth, Geschäftsbereichsleiterin Neubau beim LBV.SH, berichtete über den Gesamtstand der Planungen: „Wir verdichten unsere Analysen auf dem Weg zur Wahl einer Vorzugsvariante für die Trassenführung der Elbquerung und Ortsumgehung Lauenburg/Hohnstorf immer weiter. Mit den Ergebnissen zu den Lärmauswirkungen und zur Radwegführung sind weitere Schritte zum Hauptvariantenvergleich gemacht“, so Britta Lüth.
Es geht weiter
Die nächste Informationsveranstaltung ist bereits für den 26. Februar 2025 geplant. Weitere Hintergründe, Berichte, Videos und die Mitschnitte aller Öffentlichkeitsbeteiligung sind auf der Website: www.schleswig-holstein.de/elbquerung-lauenburg abrufbar.