Büchen (pm). Die Gemeinde und das Amt Büchen bitten die Bürgerinnen und Bürger, für die jährliche Berechnung des Wasserverbrauchs, den Stand der Wasserzähler bis zum 15. Dezember 2024 zu melden. In Kürze erhalten die Haushalte für jeden Wasserzähler eine Ablesekarte.
Alle Informationen zur Ablesung finden sich auf der Karte. Hier können die Zählerstände auf der Ablesekarte eintragen und an die Amtsverwaltung zurückgesendet oder der Zählerstand auch online übermitteln werden. Die Rückmeldung sollte bis zum 15. Dezember 2024. Aufgrund der gemeldeten Zählerstände erfolgt eine automatische Hochrechnung zum 31. Dezember 2024. Sollte bis zum genannten Termin kein Zählerstand vorliegen, wird die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch Schätzung des Verbrauchs erstellt.
„Gemäß Satzung ist unser Kunde der Hauseigentümer. Mieter einer Immobilie erhalten von uns keine Ableseaufforderung. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Vermieter. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung“, sagen die Verantwortlichen.