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Titel Herzogtum Lauenburg

Knickschutzprogramm des Kreises Herzogtum Lauenburg 

Förderung kann noch beantragt werden

von Pressemitteilung
November 6, 2024
Recht im Blick: Kindesunterhalt – neue „Düsseldorfer Tabelle“ für 2023

Bild von martaposemuckel auf Pixabay

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Herzogtum Lauenburg (pm). Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert auch im kommenden Jahr mit seinem Knickschutzprogramm die Neuanlage von Knicks mit einem möglichen Gesamtetat von bis zu 100.000 Euro. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. November 2024 durch Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer beim Kreis gestellt werden.

In diesem Jahr konnten im Rahmen des Förderprogramms über 700 Meter Knick neu angelegt werden. Die im Sommer 2024 neu errichteten Knickwälle in Fredeburg (Herzogtum direkt berichtete) und Gudow werden jetzt im Herbst mit einheimischen Bäumen und Sträuchern bepflanzt und mit einem Zaun gegen Wildverbiss geschützt.

Neu angelegter Knickwall mit Erstbepflanzung in Fredeburg. Foto: Kreis Hzgt. Lauenburg, hfr

Die Finanzierung des Knickschutzprogramms des Kreises erfolgt aus Ersatzgeldzahlungen, die anstelle von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur geleistet wurden. Ziel ist es, die Eingriffe vor Ort wieder auszugleichen, wichtige Biotope als Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten zu schaffen und dauerhaft die durch das Knicknetz geprägte Kulturlandschaft im Kreis zu erhalten.

Das Knickschutzprogramm des Kreises ist auf Dauer angelegt. Die Förderung neuer Knicks wird seit 2022 jährlich neu aufgelegt. Dabei werden durch den Kreis bis zu 100 % der entstehenden Kosten für Planung und Bau übernommen. In den letzten 3 Jahren konnten so über 2.000 Meter Knick neu angelegt werden.

Die landschaftspflegerischen Arbeiten (Wallbau, Bepflanzung, Wildschutzzaun, Fertigstellungspflege) werden im Falle einer Förderzusage durch den Fachdienst Naturschutz des Kreises geplant und ausgeschrieben. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der neuen Knicks müssen sich dafür dauerhaft zum Erhalt und zur Pflege der Knicks verpflichten.

Eine Förderung können sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Flächeneigentümer beantragen, die Förderquote ist bei öffentlichen-rechtlichen Körperschaften jedoch auf 50 Prozent der Investitionskosten begrenzt. Ausgeschlossen sind Einrichtungen, deren institutionelle Aufgabe ohnehin im Bereich des Naturschutzes liegt.

Ein Flyer zum Knickschutzprogramm, erhältlich auch auf Plattdeutsch, liegt bei den Städten und Ämtern des Kreises aus, steht aber auch unter www.kreis-rz.de/Knickschutzprogramm zum Download bereit.

Fragen zum Knickschutzprogramm beantwortet Volker Rudolph vom Fachdienst Naturschutz  unter der Telefonnummer 04541 888-477 oder rudolph@kreis-rz.de.

Tags: FörderungKnickKnickschutzKreis Herzogtum Lauenburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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