Herzogtum Lauenburg/Aumühle (pm). „Sie kommt am 1. Januar 2025 und sie betrifft alle gleichermaßen – Hauseigentümer und Mieter -, denn sie kann vollständig umgelegt werden“, erläuterte MdL Ole Plambeck, Sprecher für Finanzen und Haushalt der CDU-Fraktion, in seinem Vortrag über die neue Grundsteuer am 29. Oktober in der Fürst Bismarck Mühle vor rund 50 Interessierten. Eingeladen hatte der CDU-Ortsverband Aumühle unter seinem neuen Vorsitzenden Dr. Karsten Bornholdt, der den Abend moderierte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass die Einheitswerte zur Berechnung der Grundsteuer neu ermittelt werden müssten. Sie gelten in den alten Bundesländern unverändert seit 1964 und in den neuen Bundesländern sogar seit 1935. Gebäude hätten heute andere Ausstattungsstandards als damals, die bei der Bewertung berücksichtigt werden müssten. Eine Neubewertung sollte zum 1. Januar 2022 erfolgen und von da an alle sieben Jahre wiederholt werden. Schleswig-Holstein hat sich dabei – wie auch weitere 10 Bundesländer – für die Berechnung nach dem Bundes-Modell entschieden. Hamburg und weitere vier Bundesländer haben eigene Modelle entwickelt.
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz ist die neue Formel für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025. Den Grundsteuerwert errechnet das Finanzamt aus den Angaben, die die Eigentümer übermittelt haben. Die Steuermesszahl wird bundeseinheitlich vom Gesetzgeber festgelegt und ist für die Grundsteuer B auf 0,34 ‰ (bisher: 3,5 ‰) gesenkt worden. Den Hebesatz legen die einzelnen Gemeinden fest. In Aumühle lag er für die Grundsteuer B bisher bei 425 Prozent und wird für 2025 ebenfalls neu festgelegt.
„Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden“, verdeutlichte Ole Plambeck. Das Transparenzregister gebe zwar darüber Auskunft, wie hoch der neue Hebesatz sein müsse, damit die Gemeinde Grundsteuer in gleicher Höhe erhalte wie vor der Reform. Diese Zahl sei aber nur eine Empfehlung, erläuterte er in der anschließenden Diskussion. Für Aumühle gibt das Transparenzregister für die Grundsteuer B 391 Prozent an. Die Gemeindevertretung Aumühle hat allerdings über die tatsächliche Höhe noch nicht entschieden.