Ratzeburg (aa). Am Montag (14. Oktober 2024) kamen die Mitglieder der Stadtvertretung Ratzeburgs im Ratssaal des Rathauses zur achten Sitzung zusammen. Unter der Leitung des Stadtpräsidenten Andreas von Gropper wurde die Sitzung mit der Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit mit 25 stimmberechtigten Mitgliedern eröffnet. Wichtige Themen auf der Tagesordnung umfassten unter anderem die Entwicklung einer lokalen Engagementstrategie, den Bebauungsplan für das DRK-Krankenhaus sowie die Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stadt. Auch die Bürger hatten die Möglichkeit, Fragen, Anregungen und Vorschläge einzubringen.
Die Stadtvertretung Ratzeburg stimmte geschlossen der Entwicklung einer lokalen Engagementstrategie zu, die im Rahmen der Mitgliedschaft im Netzwerk „Engagierte Stadt“ gefördert wird. Ziel der Strategie ist es, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken, indem bessere Rahmenbedingungen geschaffen und Ressourcen wie Information, Zusammenarbeit und Anerkennung bereitgestellt werden. Unterstützung kommt sowohl vom Netzwerk „Engagierte Stadt“ als auch von der Engagementstrategie des Landes Schleswig-Holstein, die Fördermittel für kommunale Vorhaben zur Verfügung stellt.
Die Umsetzung soll in mehreren Schritten erfolgen, darunter die Beantragung von Fördermitteln und die Einbindung lokaler Akteure wie des Diakonischen Werks Herzogtum Lauenburg. Geplant ist die Schaffung einer Vollzeitstelle zur Koordination der Engagementstrategie, die innovative Projekte und Bürgerbeteiligung unterstützt. Ein Seniorencafé im Rahmen der demografischen Stadtplanung soll ebenfalls Teil der Strategie werden. Die Finanzierung erfolgt größtenteils über Fördermittel, wobei die Stadt ihren Eigenanteil durch bestehende Projekte einbringen kann. So beträgt der Eigenanteil der Stadt Ratzeburg 20.000 Euro. Dieser wird bereits über die Förderung des Seniorencafés des Diakonischen Werks eingebracht, das als Modellprojekt in die Entwicklung der lokalen Engagementstrategie integriert wird.
Ebenfalls einstimmig fiel der Beschluss der Stadtvertretung für den Bebauungsplan Nr. 84 für das DRK-Krankenhaus im Bereich nördlich des Röpersbergs und westlich des Waldesruher Weges aus. Ziel des Plans ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungen, Umbauten und Neubauten des DRK-Krankenhauses sowie des DRK-Kreisverbands zu schaffen. Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen von Bürgern ein, und die Rückmeldungen von Behörden wurden in die Planung einbezogen.
Der Bebauungsplan zielt darauf ab, den Krankenhausstandort langfristig zu sichern und die baulichen Defizite in Bereichen wie Behandlungs- und Büroräumen zu beheben. Die Planungs- und Umsetzungskosten werden vom DRK-Krankenhaus getragen, basierend auf einem im April 2022 geschlossenen städtebaulichen Vertrag. Mit dem Bebauungsplan ist außerdem eine Änderung des Flächennutzungsplans verbunden.
Die Stadtvertretung Ratzeburg hat mit 20 Ja-Stimmen mehrheitlich beschlossen, die Stellplatzsatzung zu ändern. Die Änderung betrifft die Stellplatzpflicht bei der nachträglichen Schaffung von Wohnraum im Bestand, die durch eine neue Regelung in der Landesbauordnung Schleswig-Holsteins vom 5. Juli 2024 beeinflusst wurde. Die Stadt Ratzeburg fordert weiterhin die Schaffung von Stellplätzen bei der Erweiterung bestehender Wohngebäude, um den lokalen Bedarf zu decken und Konkurrenz um Stellflächen im öffentlichen Raum zu vermeiden. Die Änderung wird nach ortsüblicher Bekanntmachung in Kraft treten. Gegen den Antrag stimmten die Mitglieder der Grünen-Fraktion: „Wir finden das nicht mehr zeitgemäß. Es sollte jeder selbst entscheiden, ob er zusätzlichen Parkraum braucht“, erklärte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Robert Wlodarczyk.
Auch bei der Aktualisierung des Lärmaktionsplans (LAP) für die Stadt Ratzeburg herrschte keine Einigigkeit. „Wir werden dem bisherigen Plan nicht mehr folgen“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Martens. Die Stadt Ratzeburg aktualisiert ihren Lärmaktionsplan gemäß der EU-Umgebungslärm-Richtlinie, um den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Eine neue Lärmkartierung, durchgeführt durch das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein, basiert auf dem CNOSSOS-EU-Verfahren und führte zu teilweise veränderten Ergebnissen. Nach öffentlicher Auslegung und der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, deren Anregungen und Bedenken geprüft und eingearbeitet wurden, soll der Lärmaktionsplan nun von der Stadtvertretung beschlossen und an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden. Die SPD-Fraktion lehnt den aktuellen Lärmaktionsplan (LAP) ab, da er die Umgehungsstraße als zentrale Maßnahme zur Lärmminderung enthalte, obwohl bekannt sei, dass deren Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Die Aufnahme der Maßnahme im 5-Jahres-Plan suggeriere laut SPD eine Realisierbarkeit, die nicht der Realität entspreche, was die innerörtliche Lärmminderung blockiere. Aus diesem Grund unterstütze die SPD den LAP nicht weiter. Dem Beschlussvorschlag zur Aktualisierung des LAP wurde am Ende mit vierzehn Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und drei Enthaltungen angenommen.
Weiter hat die Stadtvertretung Ratzeburg mehrheitlich beschlossen, der Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (Windenergie an Land) zuzustimmen. Die Stadt sieht jedoch in der geplanten 800-Meter-Abstandsregelung und den strikten Vorgaben zur Siedlungsflächenentwicklung erhebliche Einschränkungen für ihre eigene Stadtentwicklung und fordert eine flexiblere Handhabung durch Einzelfallentscheidungen. Zudem betont die Stadt die Notwendigkeit, die besonderen Gegebenheiten des Naturparks Lauenburgische Seen und die Bedeutung von Tourismus und Erholung stärker in die Planungen einzubeziehen.
Zum Ende herrschte wieder Einstimmigkeit. Die Stadtvertreter beschlossen eine Satzung zur Benutzung und Gebührenerhebung für die öffentlichen Toilettenanlagen am Bahnhof und bei der Ruderakademie. Ziel sei es, durch eine Gebühr von 0,50 Euro (zahlbar bar oder mit Karte) pro Nutzung Vandalismus zu verhindern und die Anlagen ordnungsgemäß zu betreiben. Inhaber eines Euroschlüssels sind von der Gebühr befreit. Die Satzung enthält zudem Regeln für die Nutzung und Aufsicht der Anlagen sowie Bestimmungen zu Haftung und möglichen Ordnungswidrigkeiten.
Die kompletten Sitzungsunterlagen sind hier zu finden.