Geesthacht (pm). Anlässlich der Insolvenzverfahren am Krankenhaus-Standort Geesthacht und der sowohl von der Landesregierung als auch dem Kreistag unter der Federführung der CDU geforderten bundesseitigen Übergangsfinanzierung, fordert der SPD-Kreisverband mehr Sachlichkeit zugunsten des Erhaltes des Krankenhaus-Standortes Geesthacht. Cira Ahmad, Co-Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Herzogtum Lauenburg und Mitglied des Kreistages: „Wer den Krankenhaus-Standort Geesthacht erhalten möchte, muss sich auch für Maßnahmen einsetzen, die der Rechtsrahmen vorsieht. Wenn nun aber der Bund zur Übergangsfinanzierung auffordert wird, lenkt dies von den Verantwortlichkeiten ab und ist alles andere als zielführend. Wir brauchen Sachlichkeit in der Debatte.„
Es sei Aufgabe des Landes, durch ausreichende Investitionen und eine vorausschauende Planung die stationäre Versorgung sicherzustellen. Die Landesregierung müsse ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Krankenhaus-Investitionskosten nachkommen. Die Landesregierung verwies jüngst auf Zuständigkeiten des Bundes gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nr. 19a des Grundgesetzes.
Dr. Nina Scheer, örtliche Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Kreisvorsitzende: „Das Grundgesetz gibt einen Rahmen zur näheren gesetzlichen Ausgestaltung. Der Verweis auf direkte Finanzierungsaufgaben des Bundes in Bezug auf einzelne Krankenhausstandorte ist somit schlicht falsch und verleitet zu einem irreführenden Verständnis rechtlicher Verantwortlichkeiten. Die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland erfolgt im sogenannten dualen System, wobei die Verantwortung klar aufgeteilt ist: Die Länder sind für die Investitionskosten und die Krankenhausplanung zuständig, der Bund setzt lediglich den rechtlichen Rahmen für die Betriebskosten, die von den Krankenkassen getragen werden.“
Investitionen wie Neubauten oder der Erwerb medizinischer Geräte sowie die Entscheidung über Schließungen oder Erweiterungen von Krankenhäusern fielen in den Verantwortungsbereich der Länder. Diese seien auch für die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung verantwortlich.
Hinnerk Bruhn: „Kommt es zu Lücken in der Versorgung durch Krankenhausinsolvenzen oder -schließungen, liegt es in der Verantwortung der Länder, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der Kreistag sollte sich dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen ihren Aufgaben nachkommen. Die unter der Federführung der CDU-Kreistagsfraktion verfolgte Stoßrichtung einer Zwischenfinanzierung durch den Bund wirkt dem Ziel des Standorterhaltes entgegen und lässt auch an der Ernsthaftigkeit dieser Zielverfolgung zweifeln.“
In der jüngsten Stellungnahme werde auch auf Landesebene zudem deutlich, dass ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Klinikstandortes Geesthacht ausbleibt. Stattdessen werde die vermeintlich kurze Distanz von 18 Kilometern zur Klinik in Reinbek betont und von der Landesregierung als ausreichende Versorgung darstellt. Diese Sichtweise ignoriere jedoch den Bedarf in der gesamten Region, inklusive der umliegenden Gemeinden wie Büchen oder Lauenburg, sowie infrastrukturelle Herausforderungen wie etwa die aktuelle Brückensanierung in Lauenburg, die den Versorgungsradius weiter erschwert, so Scheer
Cira Ahmad: „Es entsteht der Eindruck, dass der politische Wille fehlt, den Klinikstandort tatsächlich zu retten. Sowohl das Land als auch der Kreis hätten die Möglichkeiten zur Übergangsfinanzierung. Dazu bedürfte es entsprechender Haushaltsmittel, für die jedoch derzeit keine politische Mehrheit existiert. Andere Bundesländer, wie Niedersachsen, haben gerade gezeigt, dass Investitionspakete in Millionenhöhe zur Unterstützung ihrer Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden können. Solche alternativen Modelle sollten auch in Schleswig-Holstein ernsthaft in Erwägung gezogen werden.“
Die SPD Herzogtum Lauenburg weist zudem jede Art von irreführenden Zusammenhängen der Schließung des Krankenhauses zur anstehenden Krankenhaus-Reform zurück: Die Reform ermögliche bedarfsgerechten kleinen Kliniken, die regional die Versorgung sichern, das Überleben.
Nina Scheer: „Mit der anstehenden Reform erhalten die Krankenhäuser eine weitgehend garantierte Vergütung- das sog. Vorhaltebudget- dafür, dass sie das Angebot und die dafür vorgesehenen Strukturen bereithalten: 60 Prozent der bisherigen Fallpauschalen werden künftig über den Vorhalteanteil gesichert, 40 Prozent müssen von den Krankenhäusern über Behandlungsfälle erwirtschaftet werden. Somit wird die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern unabhängig von ihrer Größe zu einem relevanten Anteil gesichert. Das ermöglicht diesen Häusern wirtschaftlich zu agieren, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten Zuschläge. Die Krankenhaus-Reform ist somit ein Hebel, heutige Schieflagen zu beseitigen. In die Ausgestaltung der Reform wurden die Bundesländer eingebunden.“