Neumünster/Kiel (pm). Am 13. Juni dieses Jahres hatte die Landesregierung ihren Entwurf für den Landesentwicklungsplan (LEP), Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ vorgestellt. Der NABU Schleswig-Holstein hat jetzt dazu eine kritische Stellungnahme abgegeben.
Durch neue bundesrechtliche Vorgaben ist das Land Schleswig-Holstein verpflichtet, gut 50 Prozent mehr Flächen für die Windenergie auszuweisen. Flankiert wurden diese Vorgaben auf Bundesebene durch Beschränkungen des Artenschutzes und durch die Öffnung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zugunsten des Windenergieausbaus. So verwundert es auch nicht, dass der LEP-Entwurf weitergehende Einschnitte in den Naturschutz mit sich bringt als die aktuell noch gültige LEP-Fassung.
In diesem Kontext begrüßt der NABU Schleswig-Holstein, dass die Landesregierung bemüht ist, die Schärfe der bundesrechtlichen Vorgaben abzumildern. So sieht der LEP-Entwurf vor, Landschaftsschutzgebiete nicht pauschal der Windenergie zu öffnen, sondern dies von einer einzelfallbezogenen Abwägung abhängig zu machen. Auch ist erfreulich, dass um europäische Vogelschutzgebiete ein Mindestabstand von 1.000 m einzuhalten ist – ein geringerer Abstand wäre aus Sicht des Artenschutzes nicht zu vertreten. Und schließlich zeigt sich der NABU Schleswig-Holstein erleichtert darüber, dass wichtige Hauptachsen des überregionalen Vogelzugs mit besonderer Bedeutung nach dem LEP-Entwurf von Windenergieanlagen freizuhalten sind. Der intensive Einsatz des NABU SH für den Schutz des Vogelzuges über der Halbinsel Eiderstedt war damit von Erfolg gekrönt.
Indes werden zugleich diverse Gebiete von zentraler Bedeutung für den überregionalen Vogelzug bisher völlig unzureichend geschützt. Der LEP-Entwurf verkennt die überragende Bedeutung von Fehmarn als einem der bedeutsamsten Vogelzuggebiete Europas. Der Vogelzug findet hier über der gesamten Insel statt. Der Planentwurf möchte jedoch nur streifenförmige Achsen aussparen. „Dieses Vorgehen entbehrt jeder avifaunistischen Grundlage und wird der Realität nicht gerecht“, kritisiert NABU-Vorstandsmitglied Fritz Heydemann, Autor der dezidierten Stellungnahme. Insbesondere ist hervorzuheben, dass Fehmarn in hoher Frequenz von Greifvögeln überquert wird, die stärker noch als andere Vogelarten durch die riesigen Rotorblätter gefährdet sind. Die sprichwörtliche „Vogelfluglinie“ würde nach dem vorliegenden Planentwurf völlig unzureichend geschützt werden!
Vor Naturschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitaten (FFH-Gebieten) soll fortan nur noch ein Abstand von 100 m einzuhalten sein müssen. Dies ist deutlich zu wenig – erforderlich ist ein Mindestabstand von 300 m. Denn ein Großteil dieser Gebiete sind für windkraftsensible Vogelarten bedeutende Lebensräume. Der für den Nationalpark Wattenmeer vorgesehene Umgebungsschutzstreifen muss von 300 m auf mindestens 1.000 m ausgeweitet werden, um Vögel während ihres regen Flugverkehrs nicht dauerhaft akuter Tötungsgefahr auszusetzen.
Der NABU erkennt an, dass die Landesregierung zu Brutplätzen windkraftsensibler Großvogelarten (Seeadler, Rotmilan, Mäusebussard) einen größeren Abstand für Windenergieanlagen plant, als es das Bundesrecht erfordert. Gleichwohl sind auch diese noch zu gering bemessen, um Schäden im großen Stil auszuschließen. Hinzu kommt, dass diese Abstandsvorgaben nicht hinreichend verbindlich sind, sondern nur „in der Regel“ eingehalten werden „sollen“.
Absolut unzureichend berücksichtigt ist der Schutz von Fledermäusen. Deren Lebensräume werden nur selektiv geschützt, obgleich gerade viele Fledermausarten zu den besonders windkraftsensiblen Tierarten gehören und deshalb eines umfassenden Schutzes bedürfen. Fledermäuse kommen nicht nur durch Kollision mit den Rotoren, sondern auch durch das Barotrauma zu Tode: Bedingt durch Verwirbelungen und den Druckabfall hinter den Rotorblättern platzen die Lungen und inneren Organe der Fledermäuse. Angesichts der geringen Reproduktionsraten (Fledermäuse bekommen deutlich weniger Nachwuchs als die meisten Vogelarten) sind zusätzliche Gefährdungen vieler ohnehin stark gefährdeten Fledermausarten unbedingt zu vermeiden.
Ergänzend fordert der NABU Schleswig-Holstein, dass Moore unbedingt von Windenergieanlagen freigehalten werden müssen. Dies gebieten Klimaschutz und Naturschutz. Moore gehören zu den wichtigsten Kohlenstoffsenken – durch die tiefgründenden Fundamente der Windenergieanlagen wird eine Wiederherstellung der Moore ganz wesentlich verhindert. Windenergieanlagen in Mooren zu errichten, bedeutet, den natürlichen Klimaschutz zu zerstören, um stattdessen technischen Klimaschutz zu verwirklichen – der allein jedoch längst nicht ausreichen wird, um CO2-neutral zu werden. Die klimapositive Wirkung von Windenergieanlagen in Moorgebieten darf daher bezweifelt werden. Und Moore sind Lebensräume spezialisierter, teils stark gefährdeter Vogelarten, die durch die Rotoren zusätzlich bedroht wären.
Fazit: Der NABU Schleswig-Holstein erkennt die Bemühungen der Landesregierung an, den Natur- und Artenschutz im Zuge des Windenergie-Ausbaus nicht schutzlos dem Ausverkauf preiszugeben. Insgesamt aber verlangt der LEP-Entwurf nicht tragbare und nicht zu rechtfertigende Gefahren für verschiedene Lebensräume und Tierarten. Der NABU Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung daher auf, den LEP-Entwurf um die dringend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergänzen. Damit Klimaschutz und Naturschutz – zwei Seiten derselben Medaille – auch künftig nicht gegeneinander ausgespielt werden.