Geesthacht (pm/gb). Die Fraktion der Grünen in der Geesthachter Ratsversammlung hat eine Beschlussvorlage zum Wohnraumschutz erarbeitet. Aus Sicht der Grünen-Fraktion stellt eine Zweckentfremdungssatzung ein wichtiges kommunales Instrument dar, um künftig wirksam gegen Wohnungsleerstände vorzugehen.
In der Vorlage zum Beschluss finden sich Erklärungen und Begründungen, die durch mündliche Vorträge in der Ratsversammlung am Freitag, 13. September 2024 ergänzt werden, sagen Jens Kalke und Max Hansen aus der Fraktion der Grünen in Geesthacht.
„Die Ratsversammlung möge beschließen:
In der Stadt Geesthacht wird eine Satzung zur Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß § 10 des Wohnraumschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein eingeführt. Die zuständigen Ausschüsse und die Verwaltung werden beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erarbeiten. Die Arbeiten sollen aufgenommen werden, sobald die erforderliche Handlungsanweisung oder Mustersatzung des Innenministeriums vorliegt.
Begründung:
Seit Ende Juni ist das Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht es den Kommunen, gezielt gegen die Verwahrlosung, den Leerstand und die zweckfremde Nutzung von Wohnraum vorzugehen. Die Stadt Geesthacht gehört zu den 67 Gemeinden in Schleswig-Holstein, die offiziell als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen wurden. Daher sieht die GRÜNE-Fraktion dringenden Handlungsbedarf.
§ 10 des Wohnraumschutzgesetzes räumt Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit ein, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. Diese Satzung würde Wohnungseigentümer verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag zu stellen, wenn sie Wohnraum für andere Zwecke nutzen möchten.“