Kiel (pm). Land, Kreise und kreisfreie Städte machen sich für die Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild weiterhin stark: Sie haben heute (1. August) das gemeinsame Maßnahmenpaket zum dritten Mal verlängert. Das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband haben sich auf eine weitere zweijährige Verlängerung des 2018 initiierten Abkommens verständigt.
Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies sagte dazu: „Ich bedanke mich bei den Kreisen und kreisfreien Städten für den Konsens zur Weiterführung dieses erfolgreich etablierten Maßnahmenpakets. Die Maßnahmen sind vor dem Hintergrund des aktuellen Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz ein starkes Signal für eine gemeinsam getragene Prävention im Land. Sie bieten der Jägerschaft in Schleswig-Holstein auch in Zukunft verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd und schaffen Anreize für das wichtige ASP-Monitoring bei Fallwild. Diese Maßnahmen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und werden von den Jägerinnen und Jägern gut angenommen. Für ihr Engagement und ihr Mitwirken danke ich insbesondere auch der Jägerschaft.“
Die Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Dr. Sönke E. Schulz und des Städteverbandes Schleswig-Holstein, Marc Ziertmann, führten hierzu aus: Die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte sind auf mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) seit Jahren gut vorbereitet. Wichtig ist aber ebenso in der Prävention nicht nachzulassen und die verschiedenen Maßnahmen weiter aufrecht zu erhalten. Das gemeinsame Maßnahmenpaket ist hier ein wichtiger Baustein.
Mit dem Maßnahmenpaket erhalten Jägerinnen und Jäger eine finanzielle Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit verendet aufgefundenem Schwarzwild. Wer als Jagdausübungsberechtigter solches Fallwild findet, eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) entnimmt und das Fallwild ordnungsgemäß entsorgt, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Im Rahmen des laufenden ASP-Monitorings ist die Untersuchung des Fallwilds im Sinne eines Frühwarnsystems von besonderer Bedeutung, um einen möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein frühzeitig zu entdecken. Infizierte Wildschweine können innerhalb weniger Tage an der Infektion mit dem Virus verenden; das Virus bleibt jedoch in den Kadavern über lange Zeit infektiös und kann somit weitere Wildschweine infizieren.
Zudem ist in Schleswig-Holstein die Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs, also der Innereien des erlegten Wilds, aufgebaut worden. Von den Kreisen und kreisfreien Städten wurden landesweit 28 Sammelplätze eingerichtet, an denen Jägerinnen und Jäger kostenlos Aufbruch von Schwarzwild sowie Schwarzwild-Kadaver entsorgen können. Die gesammelten Tiere sowie die Eingeweide werden im Anschluss über die Tierkörperbeseitigung unschädlich entsorgt.
Zusätzlich werden Jägerinnen und Jägern für Schwarzwild, das in Schleswig-Holstein erlegt wird, die Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen – den Befall mit Fadenwürmern – vonseiten der Kreise und kreisfreien Städte erlassen. Eine Trichinenuntersuchung ist immer dann vorgeschrieben, wenn Schwarzwild verzehrt werden soll.
Der finanzielle Rahmen des auf weitere zwei Jahre angelegten Maßnahmenpakets liegt bei 150.000 Euro pro Jahr. Die Kosten teilen sich jeweils zur Hälfte die Kreise und kreisfreien Städte mit dem Land. Die Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit Fallwild wird ausschließlich vom Land getragen und über das Landwirtschaftsministerium abgewickelt.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt.
Seit 2014 verbreitet sich die Tierseuche in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind. Im Jahr 2020 wurde der Ausbruch der ASP bei Wildschweinen erstmalig in Deutschland amtlich festgestellt. Dabei wurde der Seuchenerreger bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg in Nähe der Grenze zu Polen nachgewiesen. Seitdem wurde die ASP beim Schwarzwild in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Seit Juni 2024 hat erstmals Hessen ASP-Einträge beim Schwarzwild gemeldet. In der Folge ist es auch zu Nachweisen beim Schwarzwild in Rheinland-Pfalz gekommen.
ASP-Ausbrüche in Hausschweinebeständen wurden bislang in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen amtlich festgestellt.
Weitere Informationen finden sich unter:
· Informationen der Landesregierung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/afrikanischeSchweinepest.html
· Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI): https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/