Geesthacht (pm). Neue Regeln für Radfahrende am Neuen Krug: Mit Beginn der Sommerferien (22. Juli 2024) wird die dortige 30er-Zone konsequent durchgesetzt. Das heißt: im gesamten Neuen Krug gilt die Rechts-vor-Links-Regel, Vorfahrt-gewähren-Schilder an den Einmündungen von Waldstraße und Mittelstraße werden abgebaut. Zudem werden die Radwege, die bisher an den Schulen und Kindertageseinrichtungen entlangführten, zurückgebaut und an dieser Stelle der Gehweg entsprechend verbreitert. „In 30er-Zonen gehört der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn“, erklärt dazu die Verkehrswacht im Geesthachter Rathaus. Ausnahmen gelten für Kinder. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen sie auf dem Gehweg fahren, bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie den Gehweg noch nutzen. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor.
Grundlage für die Veränderungen im Neuen Krug ist neben der StVO auch die Verkehrsschau, bei der das städtische Straßennetz regelmäßig von Fachleuten aus Stadtverwaltung, Polizei, ADFC und übergeordneter Verkehrsbehörde angeschaut wird.
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