Herzogtum Lauenburg (pm). In regelmäßigen Abständen wird die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Herzogtum Lauenburg aktualisiert und die Beförderungsentgelte angepasst. Mit der Anpassung findet sich Inklusionsförderung auch in der Kreisverordnung.
Mit der ab Montag, 1. Juli 2024 gültigen, neuen Kreisverordnung werden nun nicht nur die Entgelte aktualisiert, sondern auch die Zusatzkosten für die Rollstuhlmitnahme gestrichen, welche bisher noch nach Aufwand berechnet werden können. Eine veraltete Regelung, die mit dem Gleichbehandlungsgedanken nicht mehr vereinbar ist und daher künftig entfällt.
Künftig müssen Rollstühle kostenfrei transportiert werden. Die ganze Verordnung ist nachzulesen unter www.kreis-rz.de/kreisrecht .