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Titel Herzogtum Lauenburg

Blauzungenkrankheit: Anwendung von Impfstoffen durch Eilverordnung gestattet

Pressemitteilung von Pressemitteilung
Juni 8, 2024
Blauzungenkrankheit: Anwendung von Impfstoffen durch Eilverordnung gestattet

Foto: Image by Birgit from Pixabay, hfr

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Kiel (pm). Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert darüber, dass die Anwendung von mehreren geeigneten Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) per Eilverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Wirkung zum 07. Juni 2024 gestattet wurde.

„Impfungen stellen den wirksamsten Schutz gegen diese durch Gnitzen übertragene Krankheit dar, die im vergangenen Herbst in den Niederlanden zu schweren Krankheitsgeschehen und hohen Tierverlusten v.a. in Schafhaltungen geführt hat. Mit der Eilverordnung liegt nun die rechtliche Grundlage vor, Impfungen gegen den neuen Serotyp 3 vorzunehmen. Derzeit bereitet das Land die Umsetzung einer finanziellen Unterstützung für die Impfung vor,“ sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer saisonalen Übertragung des Virus durch bestimmte Stechmücken, sogenannte Gnitzen, im Zeitraum Mai bis Oktober als hoch ein. BTV-3 hat sich nach erstmaligem Nachweis in den Niederlanden im September 2023 im Folgemonat bereits bis nach Niedersachsen ausgebreitet. Die Erkrankung kann insbesondere bei Schafen schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle verursachen. Auch bei Rindern kann sie zu deutlichen Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens mit Rückgang der Milchleistung führen.

Mit der aktuell beginnenden, intensiven Mückensaison ist zu befürchten, dass sich die Erkrankung in diesem Jahr – ohne den Einsatz von Impfstoffen – aufgrund der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land rasant ausweitet. Gemäß FLI hat sich die Impfung als die effektivste, sicherste und einzige Möglichkeit herausgestellt, Tiere wirksam gegen eine Infektion mit BTV zu schützen.

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten unbedenklich. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf, Impfstoffe standen bisher nicht zur Verfügung.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen oder Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und ihr zuständiges Veterinäramt informieren.

Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Blauzungenkrankheit. Das Verbringen von Tieren empfänglicher Arten aus nicht BTV-freien Zonen (derzeit Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz) nach Schleswig-Holstein unterliegt der Genehmigungspflicht.

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt, wenn Sie Tiere aus nicht BTV-freien Zonen nach Schleswig-Holstein verbringen wollen.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den Regelungen zur Verbringung finden Sie hier:

·       Informationen der Landesregierung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/blauzungenkrankheit.

·       Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

·       Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV):  Bundesgesetzblatt Teil I – Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit – Bundesgesetzblatt

Tags: LandwirtschaftNutztierhaltung
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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