Büchen (pm). Nach dem großen Andrang im März wird das Projekt der mobilen Augenuntersuchungen in Büchen am Mitwoch, 5. und Donnerstag, 6. Juni in der Priesterkate in Büchen-Dorf, Gudower Straße 1 wiederholt. Die Untersuchung dauert etwa 20 Minuten und ist Teil eines neuen Modells zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum.
Vor Ort werden Augenuntersuchungen in der Form nicht-ärztlicher Messungen durch speziell ausgebildete Optometristen der Mirantus Health Gesellschaft durchgeführt. Zu den Untersuchungen zählen: Augeninnendruckmessung, Netzhautaufnahme, Aufnahme des vorderen Augenabschnitts, Sehschärfebestimmung sowie die Überprüfung der aktuellen Brillenstärke.
Um die Messergebnisse zu bewerten und eine Diagnose zu erhalten, können diese zum Beispiel mit einem Augenarzt vor Ort in der Region oder via Videosprechstunde mit einem Augenarzt besprochen werden. Zeitnahe Videosprechstundentermine mit AugenärztInnen können zum Beispiel über die Mirantus Plattform unmittelbar nach der Messung vereinbart werden. Videosprechstunden werden bei medizinischer Indikation von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen getragen. Für die Messungen vor Ort fallen Selbstkosten von 44 Euro an. Darin enthalten ist auch eine Augeninnendruckmessung.
Anmeldung unter: www.mirantus.com/checkup/buechen oder unter der Telefonnummer 030 2325 78 130 (Telefonzentrale). Das Mindestalterfür die Untersuchungen beträgt 18 Jahre.
Mirantus ist ein Gesundheitsunternehmen aus Berlin, das 2023 von Handelsblatt und der Techniker Krankenkasse als eines der innovativsten Startups Deutschlands ausgezeichnet wurde. Mirantus ermöglicht durch sein Team nicht-ärztliche Augenuntersuchungen wohnortnah sowie durch die Mirantus Plattform optionalen Zugang zu augenärztlichen Videosprechstundenterminen. Mirantus ist hierbei Anbieter der technischen Infrastruktur. Die Videosprechstunde erfolgt über ein externes zertifiziertes Videotool. Mirantus ist kein medizinischer Leistungserbringer und stellt selbst keine Diagnosen. Diese erfolgen ausschließlich durch externe FachärztInnen für Augenheilkunde, mit denen ein Behandlungsvertrag zustande kommt.