Geesthacht (pm). In welchen Bereichen der Stadt Geesthacht ist es besonders laut? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Lärmaktionsplan (LAP), der am Montag, 27. Mai 2024, im Ausschuss für Umwelt und Energie vorgestellt wird. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses (Markt 15, Geesthacht). „Ziel des Lärmaktionsplans ist es, dass der Straßenlärm an Hauptstraßen gemindert werden soll“, heißt es einordnend zu dem Thema aus dem Fachdienst Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung.
Grundlage für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Die Europäische Union hat darin ein Konzept vorgegeben, wie Lärmauswirkungen erfasst und ihnen entgegengewirkt werden soll. Städte und Kommunen sind demnach aufgefordert, strategische Lärmkarten zu erstellen, in denen die Belastung durch Umgebungslärm in Ballungsräumen sowie Hauptlärmquellen außerhalb von Ballungsräumen ermittelt werden. In Geesthacht wurden diese Lärmkarten zuletzt 2022 in aktualisierter Form vorgestellt.
In einem zweiten Schritt gilt es dann die Ergebnisse dieser Lärmkartierung zu bewerten und in einem Lärmaktionsplan Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Lärmbelastungen vermieden oder vermindert werden können.
Das weitere Vorgehen: Das Verfahren sieht vor, dass die Öffentlichkeit Vorschläge für den Lärmaktionsplan machen kann – und das geschieht jetzt. Am 27. Mai wird das Papier zunächst im Ausschuss vorgestellt. Hier werden zunächst die Ausschussmitglieder Fragen stellen können. Vorgesehen ist, dass zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung – falls erwünscht – unterbrochen wird, damit auch Einwohnende Fragen stellen können. Im Nachgang der Sitzung kann die Öffentlichkeit vier Wochen lang die Unterlagen im Internet und auch im Rathaus einsehen sowie zum Lärmaktionsplan Stellung nehmen. Die Träger öffentlicher Belange erhalten ebenfalls die Gelegenheit, ihre Stellungnahme abzugeben. Alle Stellungnahmen und Anregungen werden bewertet, abgewogen und ggf. in den LAP aufgenommen Dieser wird dann gegebenenfalls aktualisiert und im September erneut im Umweltausschuss öffentlich vorgestellt.
Wichtig zur Einordnung: Maßnahmen, die im LAP formuliert sind, müssen behördenintern beispielsweise bei der Planung von Baugebieten und Straßen berücksichtigt werden. Ein rechtlicher Anspruch von Einwohnenden auf die Umsetzung von Maßnahmen leitet sich daraus nicht ab.