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Titel Herzogtum Lauenburg

Unterhalt während Ausbildung oder Studium

Kinder müssen sich um Abschluss bemühen

von Pressemitteilung
Mai 14, 2024
Über sechs Millionen Euro für Städte und Gemeinden im Kreis

Foto: pixabay.com

42
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Herzogtum Lauenburg (pm). Die Bemessung des Kindesunterhalts wurde zum 1. Januar 2024 deutlich angepasst. Dies betrifft auch Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind. Ab dem 18. Geburtstag ist der Nachwuchs zwar rechtlich selbst für sein Handeln verantwortlich. Finanziell bleiben aber die Eltern in der Pflicht und müssen die Berufsausbildung bezahlen, sofern sie leistungsfähig im Sinne der Rechtsprechung sind. Dabei ist entscheidend, dass das Kind seine berufliche Qualifizierung zielstrebig verfolgt. Wenn es zum Beispiel keine aktuellen Ausbildungs- oder Studienbescheinigungen vorlegt, kann die Unterhaltspflicht entfallen. Drängen Eltern ihr Kind hingegen in eine unpassende Ausbildung, müssen sie gegebenenfalls sogar die Zweitausbildung finanzieren.

Eltern sind gemeinsam unterhaltspflichtig

Beide Eltern sind verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen. Zur Berechnung der Unterhaltsquote werden die Einkommen der Eltern addiert und ins Verhältnis gesetzt. Dabei steht den Unterhaltspflichtigen jeweils ein Selbstbehalt zu, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser elterliche Selbstbehalt liegt bei volljährigen Kindern, die sich nicht in der allgemeinen Schulbildung befinden und nicht im Haushalt eines Elternteils wohnen, aktuell bei 1.750 Euro pro Monat.

Unterhaltshöhe hängt vom Einzelfall ab

Wohnt das volljährige Kind noch bei den Eltern und macht eine Ausbildung, reduziert sich der Unterhaltsanspruch um die Ausbildungsvergütung und um das volle Kindergeld. Somit entfällt der Anspruch auf Unterhalt unter Umständen komplett. Zieht das Kind hingegen aus und studiert, beträgt der Unterhaltsanspruch 930 Euro abzüglich Kindergeld. Ein studentischer Nebenjob während der Semesterferien wird in der Regel nicht angerechnet. Anders kann es bei Werkstudenten und Studenten aussehen, die regelmäßig hinzuverdienen.

Informationspflicht gegenüber den Eltern

Hat sich das Kind für eine Berufsausbildung oder ein Studium entschieden, muss es die Eltern hierüber in Kenntnis setzen, sie regelmäßig über den aktuellen Stand informieren und sich ernsthaft um den Abschluss bemühen. Die Regelzeit für das Studium oder die Ausbildung sollte nicht deutlich überschritten werden. Kleinere Verzögerungen oder Orientierungsphasen sind hingegen legitim, um zu prüfen, ob die gewählte Fachrichtung zu den eigenen Neigungen passt. Somit ist beispielsweise ein Studienabbruch mit anschließendem Wechsel des Studiengangs bis zum dritten Semester vertretbar.

Ausbildungsgang kann mehrteilig sein

Wenn das Kind nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung und danach ein Studium absolviert, handelt es sich um einen zusammengehörenden Ausbildungsgang. Voraussetzung ist allerdings, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte zeitlich und inhaltlich gut aufeinander abgestimmt sind. Folgt also nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann ein BWL-Studium, bleibt der Unterhaltsanspruch des Kindes bestehen. Haben die Eltern ihr Kind in eine berufliche Richtung gedrängt, die nicht dessen Neigungen entspricht, oder eine angemessene Ausbildung verweigert, besteht die Unterhaltspflicht fort. Dies gilt auch, wenn die Erstausbildung das Ergebnis einer deutlichen Fehleinschätzung war.

Im Zweifelsfall sollte man sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden sich über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/ gibt weitere Informationen.

Tags: AusbildungKindesunterhaltRechtsanwaltskammerStudium

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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