Ratzeburg (pm). Am Donnerstag, 28. März 2024 kam es in Ratzeburg zu einem Verkehrsunfall an der Einmündung Lüneburger Damm/Schlosswiese. Um 23.20 Uhr wollte ein 47- jähriger Ratzeburger mit einem VW Golf von der Schlosswiese kommend nach links auf den Lüneburger Damm abbiegen.
Beim Einfahren in den Einmündungsbereich fuhr der Fahrer das Verkehrsschild „Vorfahrt gewähren“ um und nahm einem von rechts kommenden PKW die Vorfahrt. Der vorfahrtsberechtigte Fahrer konnte nur durch eine Gefahrenbremsung einen Zusammenstoß vermeiden. Der Fahrer des VW Golf fuhr noch bis zum Rathaus- Parkplatz „Unter den Linden“ weiter, stellte das unfallbeschädigte Fahrzeug ab und entfernte sich. Beamte des Polizeirevieres Ratzeburg kontrollierten den 47- jährigen Fahrer, der zwischenzeitlich zum verunfallten Fahrzeug zurückgekehrt war. Ein Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,44 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durch die Polizei angeordnet. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Um 2.15 Uhr stellten die Beamten während der Streifenfahrt fest, dass das Unfallfahrzeug nicht mehr auf dem Parkplatz stand. In der Nähe der Wohnanschrift des Halters konnten sie das Fahrzeug antreffen, aus dem gerade der 47-jährige Mann ausstieg. Ein nochmaliger freiwilliger Atemalkoholtest ergab nun einen vorläufigen Wert von 1,39 Promille. Die Beamten ordneten eine erneute Blutprobenentnahme an und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher.
Der 47-jährige Ratzeburger wird sich unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.