Ratzeburg (pm). Die Stadt Ratzeburg ruft interessierte Personen auf, sich für den neu geschaffenen Inklusionsbeirat der Stadt Ratzeburg zu bewerben. Der neu geschaffene Inklusionsbeirat soll eine umfassende Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Ratzeburg ermöglichen und zur Wahrnehmung ihrer Interessen beitragen. Die Satzung sieht vor, dass der Inklusionsbeirat aus bis zu fünf Mitgliedern besteht, die für drei Jahre durch die Stadtvertretung bestellt werden. Der Inklusionsbeirat kommt zustande, wenn mindestens drei Mitglieder gewählt worden sind. Es wird eine angemessene Berücksichtigung aller Geschlechter angestrebt.
Für die Mitgliedschaft im Inklusionsbeirat können sich alle Personen bewerben, die mindestens 16 Jahre alt sind, während der Tätigkeit im Beirat ihre Hauptwohnung in Ratzeburg haben und eine amtlich anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 nachweisen. Bewerben können sich auch in Ratzeburg mit Hauptwohnung lebende Vertrauenspersonen, welche einen Menschen mit Behinderung als Familienmitglied oder ehrenamtlich betreuen sowie fachkundige Personen mit einschlägiger Erfahrung in Angelegenheiten des Behindertenrechts oder in Fragen von Inklusion und Barrierefreiheit, die einen Bezug zur Stadt Ratzeburg nachweisen können.
Erwartet wird eine schriftliche Bewerbung mit Namen und Kontaktdaten sowie einer kurzen Darstellung der persönlichen Motivation für die Mitwirkung im Inklusionsbeirat. Das Bewerbungsformular kann auf der Webseite der Stadt Ratzeburg heruntergeladen werden, ist aber auch im Bürgerbüro der Stadt Ratzeburg als Ausdruck erhältlich. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 24. Mai 2024.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden vom Hauptausschuss nach Ende der Bewerbungsfrist zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Hauptausschuss spricht danach der Stadtvertretung eine Empfehlung für die Bestellung des Inklusionsbeirates aus. Der Hauptausschuss schlägt auch Personen vor, die bei dem Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Inklusionsbeirat nachrücken können, und zwar in der Reihenfolge der beschlossenen Liste. Die Stadtvertretung bestellt auf der Grundlage des Vorschlages des Hauptausschusses die Mitglieder des Inklusionsbeirates für drei Jahre.