Herzogtum Lauenburg (gb). Osterfeuer haben eine lange Tradition und viele Gemeinden, Verbände und Vereine im Herzogtum Lauenburg laden zu diesem traditionellen Brauch ein. Hier ist eine kleine Auflistung der Veranstaltungen:
Börnsen, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 19 Uhr, Vorplatz der Kita Krümelkiste
Fitzen, Ostersonnabend 30. März 2024 um 18 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus
Gudow, Gründonnerstag, 28. März 2024 um 18 Uhr am Sportplatz TSV Gudow
Güster, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 18 Uhr auf dem Dorfplatz
Müssen, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 18 Uhr am See
Mustin, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 18 Uhr bei den Klärteichen am kleinen See
Ratzeburg, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 17 Uhr, Badestelle Aqua Siwa im Kurpark
Roseburg, Gründonnerstag, 28. März 2024 um 18.30 Uhr am Spielplatz
Siebeneichen, Gründonnerstag, 28. März 2024 um 18 Uhr am Sportplatz
Schmilau, Gründonnerstag, 28. März 2024um 19 Uhr am Fußballplatz Salemer Straße
Schulendorf, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 17 Uhr am Sportplatz
Steinhorst, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 18.30 Uhr in der Steinhorster Sportanlage
Ziethen, Ostersonnabend, 30. März 2024 um 17 Uhr am Feuerwehrhaus
Hinweise der Stadt Ratzeburg zu Osterfeuern (Brauchtumsfeuer) im Stadtgebiet Ratzeburg
Feuer zur Osterzeit sind möglich, wenn sie eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Die geplante Durchführung auf privaten Grundstücken muss rechtzeitig bei der zuständigen Stadtverwaltung angezeigt werden. Erlaubnisse zum Abbrennen eines Brauchtums- bzw. Osterfeuers werden grundsätzlich nicht erteilt. Informationen darüber gibt es bei der Stadt Ratzeburg im Fachdienst Ordnungswesen.
Als Brennmaterial darf lediglich unbehandeltes naturbelassenes Holz in Form von stückigem Scheit- oder Kaminholz genutzt werden. Dagegen sind alle Feuer, mit denen Altholz und alle anderen pflanzlichen Abfälle wie z. B. Grünschnitt oder Äste verbrannt bzw. entsorgt werden, grundsätzlich verboten, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Wer hierfür verantwortlich ist, handelt ordnungswidrig und muss mit strafrechtlicher Anzeige und Bußgeld rechnen. Die örtliche Ordnungsbehörde sowie die Polizei behalten sich Kontrollen vor.
„Osterfeuer anmelden“ bittet die Gemeinde Büchen
Das Abbrennen von Osterfeuern hat eine lange Tradition. Damit Sie den Abend unbeschwert genießen können, beachten Sie bitte folgende Sicherheitsregeln: Es ist genügend Sicherheitsabstand einzuhalten zu Gebäuden, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen und Wohngebieten. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Plastikteile oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern als Hilfsmittel für das Anzünden ist verboten. Erst an dem Tag, an dem das Feuer entzündet werden soll, darf das Material aufgeschichtet werden. Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten. Es ist daher darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für Lösch- und Rettungsfahrzeuge gesichert bleibt. Das Osterfeuer ist vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde im Bürgerhaus unter 04155/8009-230 oder -255 anzumelden. Die Weitermeldung an Feuerwehr und Polizei erfolgt durch die Ordnungsbehörde.