Ratzeburg (pm). Die Stadtvertretung der Stadt Ratzeburg hat auf ihrer jüngsten Sitzung einstimmig für die Einrichtung eines Inklusionsbeirates gestimmt. Er soll eine umfassende Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Ratzeburg ermöglichen und zur Wahrnehmung ihrer Interessen beitragen.
Vorangegangen war ein mehrmonatiger Prozess, in dem unter anderem ein ‚Aktionsplan Inklusion‘ erarbeitet und in der Stadtvertretung beschlossen wurde. Auf dessen Grundlage erfolgte in den ersten Monaten dieses Jahres die Erarbeitung eines Satzungsentwurfes für eine adäquate Interessensvertretung. Zusammen mit Betroffenen wurden dazu verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die Beibehaltung der bestehenden Satzung für der oder des Behindertenbeauftragten oder die Neugestaltung eines Beirates. Die Entscheidung fiel hier einstimmig auf die Form eines Beirates. In einem Beirat können mehr Menschen mit ihrem Wissen eingebunden werden. Aber auch die anfallende Arbeit kann auf mehrere Schultern verteilt werden. Gerade das letzte Argument war angesichts der Vielzahl von Anliegen und Anfragen, die sich mit dem Thema ‚Inklusion‘ verbinden und so auch in den Protokollen der ehemaligen Behindertenbeauftragten, Sabine Hübner, wiederfinden lassen, ausschlaggebend. Inklusion umfasst jeden Bereich des gesellschaftlichen und politischen Lebens. Entsprechend vielfältig sind auch die Fragestellungen und Beratungswünsche.
In Ratzeburg soll der Inklusionsbeirat die Belange von Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind, wahren und durchsetzen. Er soll Maßnahmen anregen, die darauf gerichtet sind, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen oder deren Entstehen entgegenzuwirken. Er ist Ansprechpartner für die städtischen Dienststellen, in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen und achtet auf die Einhaltung der Vorschriften der Behindertengleichstellungsgesetze sowie anderer Vorschriften, die darauf gerichtet sind, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu verwirklichen. Der Inklusionsbeirat soll zudem Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Selbsthilfegruppen und Institutionen in Fragen von Inklusion und Barrierefreiheit sein und um Solidarität und Verständnis für die Situation und besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in allen Teilen der Gesellschaft werben. Er soll mit Rede- und Antragsrechten die städtische Gremienarbeit beraten können.
Die neue Satzung sieht vor, dass der Inklusionsbeirat aus bis zu fünf Mitgliedern besteht, die für drei Jahre durch die Stadtvertretung bestellt werden. Der Inklusionsbeirat kommt zustande, wenn mindestens drei Mitglieder gewählt worden sind. Es wird eine angemessene Berücksichtigung aller Geschlechter angestrebt. Für die Mitgliedschaft im Inklusionsbeirat können sich alle Personen bewerben, die mindestens 16 Jahre alt sind, während der Tätigkeit im Beirat ihre Hauptwohnung in Ratzeburg haben und eine amtlich anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 nachweisen. Bewerben können sich auch in Ratzeburg mit Hauptwohnung lebende Vertrauenspersonen, welche einen Menschen mit Behinderung als Familienmitglied oder ehrenamtlich betreuen sowie fachkundige Personen mit einschlägiger Erfahrung in Angelegenheiten des Behindertenrechts oder in Fragen von Inklusion und Barrierefreiheit, die einen Bezug zur Stadt Ratzeburg nachweisen können.
Die Stadtvertretung hat in ihrer Beschlussfassung auch eine Einladung an das umliegende Amt Lauenburgische Seen ausgesprochen, sich am Inklusionsbeirat zu beteiligen. In diesem Falle besteht die Bereitschaft, die Satzung auch für neue Mitglieder aus dem Amtsbereich zu öffnen.
Nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsfrist wird die Stadt Ratzeburg offiziell in Kürze ein Bewerbungsaufruf starten. Ziel ist es, die Mitglieder des neuen Inklusionsbeirats bereits auf der nächsten Stadtvertretersitzung im Juni 2024 berufen zu können. „Wir sind gespannt auf die Bewerbungen und motiviert, gemeinschaftlich für mehr Inklusion Ratzeburg zu wirken“, sagt Bürgermeister Eckhard Graf. Der Prozess zur Entwicklung eines Inklusionsbeirates sowie des ‚Aktionsplans Inklusion‘ wurde durch die ‚Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen‘ gefördert. Unterstützend wirkten die Kreisbehindertenbeauftragte Kirstin Vidal und Martina Radtke vom Behindertenbeirat der Stadt Georgsmarienhütte an der Entwicklung mit.