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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Abnahme von Bäumen und Gehölzen

von Pressemitteilung
März 6, 2024
Schnittmaßnahmen an elf Bäumen in der Bergedorfer Straße

Foto: Image by Franz W. from Pixabay, hfr

49
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Herzogtum Lauenburg/Büchen (pm). Die Saison für die Abnahme von Bäumen und Gehölzen endet nach der gesetzlichen Regelung im Bundesnaturschutzgesetz Ende Februar. Mit Ablauf dieses Datums sind diese Arbeiten erst wieder ab dem 01. Oktober erlaubt. „Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Einhaltung dieses Termins“, bittet die Ordnungsbehörde.

Zudem sind generell naturschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Bei Bäumen mit einem Stammumfang von 2 Metern (gemessen auf ein Meter) Höhe, bedarf es einer Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Örtliche Baumschutzsatzungen können aber auch noch abweichende Regelungen treffen. So sind in Büchen Bäume bereits ab einem Stammumfang von 1,5 Meter geschützt und eine Fällung oder andere Maßnahmen, die den Baum erheblich beeinträchtigen, müssen im Vorwege genehmigt werden.

Tags: BaumarbeitenBaumpflegeNaturschutz

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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