Herzogtum Lauenburg (pm). Zur Fortführung des bewährten Einbruchschutzprogramms des Landes erklären die Lauenburgischen CDU-Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus Vöge:
Um den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein ein sichereres Zuhause zu gewährleisten, wird das Land sein Einbruchschutzprogramm auch im Jahr 2024 fortsetzen. Die Initiative, die seit 2016 besteht, hat bereits tausenden Haushalten zu mehr Sicherheit verholfen. Für das laufende Jahr hat die Landesregierung wiederum einen Betrag von 800.000 Euro vorgesehen, um finanzielle Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümern und Mieterinnen und Mietern bei der Einrichtung von Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen zu gewähren.
Die Lauenburgischen CDU-Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus Vöge betonen die Wichtigkeit des Programms: „Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein aktiv dabei zu unterstützen, ihre Wohnungen und Häuser sicherer zu machen. Durch die Fortführung unseres Einbruchschutzprogramms bieten wir erneut finanzielle Hilfe an, um technische Sicherheitsmaßnahmen zu realisieren.“ Das Programm fördert den Einbau und die Nachrüstung von sicherheitsrelevanten Elementen wie Fenster- und Terrassentüren sowie Alarmanlagen und Bewegungsmeldern. Um förderfähig zu sein, müssen die Maßnahmen bestimmte technische Standards erfüllen und die Investitionskosten mindestens 500 Euro betragen. Für Ausgaben zwischen 500 und 1.000 Euro wird ein Zuschuss von 20 Prozent gewährt, während höhere Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 Euro mit 15 Prozent unterstützt werden.
„Prävention ist der beste Schutz“, heben Tschacher und Vöge hervor. „Durch die Erschwerung von Einbruchsversuchen wird ein wirkungsvoller Beitrag zur Sicherheit geleistet. Die Zahlen belegen eindeutig: Durch den Einsatz von Sicherheitstechnologien werden viele Einbruchsversuche bereits im Ansatz unterbunden.“ Anträge für das Einbruchschutzprogramm können bis zum 15. Dezember 2024 über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Interessierte unter: https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/ Mit der Fortführung dieses Programms unterstreicht Schleswig-Holstein sein Engagement für die Sicherheit und das Wohlbefinden seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Landesregierung ermutigt alle Betroffenen, die Förderangebote zu nutzen und damit aktiv zur Erhöhung der Sicherheit in ihren eigenen vier Wänden beizutragen.