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Titel Herzogtum Lauenburg

Sorgerechtsentscheidungen – Immer zum Wohle des Kindes

von Pressemitteilung
Februar 18, 2024
Stadthaus bleibt geschlossen

Foto: Image by Kris from Pixabay, hfr

32
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Herzogtum Lauenburg (pm). Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer berät zu Sorgerechtsentscheidungen. Die aktuelle Berichterstattung rund um die Hamburger Familie Block zeigt, wie schnell es zum Streit um das Sorgerecht kommen kann, wenn sich Eltern minderjähriger Kinder dauerhaft trennen. Vielen Betroffenen ist nicht bekannt, dass nach dem seit 1998 geltenden Kindschaftsreformgesetz eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge auch im Falle der nicht nur vorübergehenden Trennung bestehen bleibt.

Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person (Personensorge) und für das Vermögen (Vermögenssorge) des minderjährigen Kindes sowie dessen gesetzliche Vertretung. Ein bedeutender Regelungsbereich innerhalb der Personensorge ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also das Entscheidungsrecht über Wohnort, Umzüge, Urlaubsziele, Ort der Schule und Freizeitaktivitäten des Kindes. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

Elterliche Sorge bei Trennung

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, also miteinander verheiratete Eltern oder nicht miteinander verheiratete Eltern, die eine gemeinsame Sorgeerklärung errichtet haben, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Dies betrifft zum Beispiel den Wohnort, die Schulwahl oder gesundheitliche Fragen. Dagegen entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung aufhält, über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten

Können die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sich in einzelnen Angelegenheiten oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, wie zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes, auch unter Vermittlung des zuständigen Jugendamtes nicht einigen, dann kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis des streitigen Regelungsbereichs übertragen. Diese Übertragung kann mit Auflagen oder Beschränkungen verbunden werden.

Maßstab ist das Kindeswohl

Maßstab gerichtlicher Entscheidungen sind nicht die Wünsche oder Vorstellungen der Eltern, sondern das Kindeswohl und auch der Kindeswille, dem bei zunehmendem Alter des Kindes als Akt der Selbstbestimmung eine immer größere Bedeutung zukommt. So hat das Familiengericht in Verfahren der elterlichen Sorge das Kind persönlich anzuhören und seinen Willen zu ermitteln, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Anspruch auf alleiniges Sorgerecht

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, diese Gefahr abzuwenden, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils, aber auch von Amts wegen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr anordnen. Diese können bis zur teilweisen oder vollständigen Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil oder sogar auf das zuständige Jugendamt führen.

Im Zweifelsfall sollte man sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte findet man über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer findet sich auch unter https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und auf dem Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/.

Tags: KinderRechtsanwaltskammerSorgerecht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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