Geesthacht (pm). Frost und große Niederschlagsmengen, dazu stark schwankende Temperaturen – diese Mischung hat den Geesthachter Straßen in den vergangenen Wochen teils stark zugesetzt. Und für die kommenden Tage prognostiziert der Deutsche Wetterdienst erneutes Hin und Her: Während diese Woche frostige Temperaturen von -3 bis -6 Grad und Schneeschauer erwartet werden, könnte das südliche Schleswig-Holstein Ende des Monats die 10-Grad-Marke knacken.
„Dieses Wechselbad der Wetterlage macht es uns sehr schwer. An vielen Stellen im Straßen- und Wegenetz sind Asphaltdecken aufgeplatzt. Risse und Löcher, die wir in den vergangenen Tagen repariert haben, sind schon wieder aufgerissen“, erklärt André Stamer, Leiter der Städtischen Betriebe Geesthachts. „Hinzu kommt, dass bei großem Niederschlag und Frost auch keine aufwendigen Reparaturen an den Straßen- und Wegedecken möglich sind – das gibt das Material einfach nicht her.“ Aktuell werden demnach vom Team des Betriebshofes sowie beauftragten Firmen lediglich notdürftige Reparaturen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Konkret mögen Verkehrsteilnehmende sich in den Bereichen Vierländer Straße, Am Schleusenkanal, Wärderstraße, Steinstraße, Am Hafen, Elbuferstraße, Krümmelstraße, Tesperhuder Straße, Steinberg, Jahnstraße und Westerheese auf Arbeiten einstellen. Ebenso ist auf der Geesthachter Straße und am Dösselbuschberg mit Behinderungen durch Baufahrzeuge zurechnen. Dort werden in den kommenden Tagen im Rahmen von Wanderbaustellen durch die Firma GTS Kleinstreparaturen mithilfe von Kaltasphalt durchgeführt. In anderen Bereichen des Geesthachter Straßennetzes werden diese Arbeiten vom Betriebshof übernommen. „Viele Arbeiten übernimmt unser Team des Betriebshofes selber. Allerdings sind unsere Mitarbeitenden aktuell auch mit dem normalen Winterdienst stark gefordert. Insgesamt sind wir beim Betriebshof 53 Mitarbeitende. Das Team arbeitet im Schichtsystem“, erklärt André Stamer. Ziel der Stadtverwaltung ist es, dass das Straßennetz aktuell täglich abgefahren wird, um neu entstandene Schäden rasch beseitigen zu können. Zudem ist der Wegewart der Stadt täglich im Stadtgebiet unterwegs, um Schäden aufzunehmen und weiterzuleiten. Da nicht alle Schäden sofort beseitigt werden können, werden Autofahrende gebeten, ihre Fahrweise an die Straßenverhältnisse anzupassen.
Geräumt und gestreut werden zuerst die Hauptstraßen und Busrouten innerhalb Geesthachts. Schichtbeginn ist am frühen Morgen normalerweise um 3 Uhr morgens, wenn viel Schnee fällt, auch früher. Bis 22 Uhr sind dann Kolonnen im Einsatz, um Rutschpartien möglichst zu vermeiden. „Erst wenn die Straßen der Kategorie 1 gesichert sind, können wir uns um nachrangigere Strecken kümmern. Wenn über eine lange Zeit viel Schnee nachkommt, kann es auch passieren, dass nicht jede Nebenstraße zu jeder Zeit geräumt werden kann. Ich bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis dafür. Wir machen, was wir können“, betont André Stamer.
Grundsätzlich beginnt die „Saison“ des Winterdienstes der Städtischen Betriebe am 15. November und endet am 31. März. In welcher Reihenfolge und Taktung die Geesthachter Straßen geräumt werden, richtet sich nach Dringlichkeit. Dafür sind alle Straßen in ein Stufensystem eigeteilt, die auf der Website der Stadt Geesthacht www.geesthacht.de auch eingesehen werden können.
20 Mitarbeitende sind pro Schicht im Einsatz, weitere bei Bedarf in Rufbereitschaft. Mit drei Großfahrzeugen sichern sie bei Eis und Schnee die Straßen, mit drei Kleinfahrzeugen Geh- sowie Fußwege. Zudem sind mit sechs Fahrzeugen Handkolonnen unterwegs, die für sicheren Tritt in engeren Bereichen sorgen – an Ampeln, Brücken oder Fußgängerüberwegen zum Beispiel. „Trotz des engagierten Einsatzes unserer Teams wird es bei entsprechender Wetterlage nicht immer möglich sein, alle Radwege eis- und schneefrei zu halten beziehungsweise sie ausreichend abzustreuen. Daher bitten wir besonders die Radfahrenden, sich an die Gegebenheiten auf den Wegen anzupassen“, sagt André Stamer.
Grundsätzlich sind sichere Wege immer ein Gemeinschaftsprojekt: Der Betriebshof kümmert sich um den öffentlichen Raum, Hauseigentümer müssen an ihren Grundstücken schippen und streuen. Hierzu noch einige Hinweise aus der Geesthachter Straßenreinigungssatzung: Eigentümer von Grundstücken (einschließlich Gewerbebetriebe) sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehwege sowie eventuell vorhandene Verbindungswege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr von Schnee zu räumen und Eis abzustreuen. Verwendet werden dürfen nur Streumittel, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, das sind zum Beispiel nicht scharfkantiger Sand, Splitt, Asche oder Granulat. Streusalz ist auf Gehwegen unzulässig – besonders gefährliche Stellen und Situationen, zum Beispiel Blitzeis, ausgenommen. Rinnsteine sind schnee- und eisfrei zu halten, um bei eintretendem Tauwetter den Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.