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Titel Herzogtum Lauenburg

Neue Hundesteuermarken ab 2024

von Pressemitteilung
Januar 17, 2024
„Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen“

Foto: Image by Pexels from Pixabay, hfr

563
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Mölln (pm). Ab 2024 vergibt die Stadt Mölln für alle angemeldeten Hunde im Stadtgebiet neue Hundesteuermarken (rot). Die bisherigen Marken (silber) verlieren somit ihre Gültigkeit. Die neuen Hundesteuermarken wurden bereits mit den Jahressteuerbescheiden an die Hundehaltenden verschickt. Die Hunde-steuermarke dient zum einen als Versteuerungsnachweis und zum anderen können verloren gegangene Hunde über die Markennummer schnell ihren Besitzern zurückgegeben werden.

Es wird daher darauf hingewiesen, dass Hunde gemäß Hundesteuersatzung außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke tragen müssen. Die Steuersätze sind für den 1. Hund jährlich 120 Euro, für den 2. Hund jährlich 156 Euro und für jeden weiteren Hund jährlich 192 Euro an Hundesteuer zu entrichten.

Tags: HundeHundesteuerMölln

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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