Behlendorf/Hollenbek (pm). Die Kreisstraße 54 zwischen der Behlendorf und Hollenbek musste durch die Kreisverwaltung am Mittwoch, 3.01.2024 aus Sicherheitsgründen voll gesperrt werden. Betroffen ist der Abschnitt der Kreisstraße zwischen den beiden Einmündungen „Am Kanal“.
Von der Bundestraße 208 kommend ist die Gemeinde Hollenbek uneingeschränkt zu erreichen. Ebenso ist Behlendorf von der Landesstraße 199 aus weiterhin anfahrbar. An beiden Zufahrtsstraßen wird eine entsprechend Beschilderung aufgestellt.
Der Grund für die Sperrung sind Beschädigungen am Straßenkörper, die ein sicheres Befahren derzeit nicht ermöglichen. Die starken Regenfälle der letzten Wochen haben den Boden an der Schadstelle durchweicht. Die Böschung nebst Straßenbanketten wurde auf einer Länge von etwa 12 Metern weg- und die Fahrbahn unterspült. Aufgrund des wassergesättigten Untergrunds, können die Schäden aktuell nicht behoben werden. Der Einbau neuen Materials zur Stabilisierung des Straßenbelages erfordert zunächst ein Abtrocknen des Untergrundes, damit das Material anschließend verdichtet werden kann.
Im Verlauf der nächsten Woche soll zunächst zumindest eine halbseitige Befahrbarkeit wiederhergestellt werden. Es ist vorgesehen, am Montag, 8.01.2024 mit der Sicherung der Böschung zu beginnen. Wie lange die Voll- beziehungsweise Teilsperrung aufrechterhalten werden muss, ist derzeit noch nicht absehbar.