• Impressum
  • Werbung
  • Karte
  • Veranstaltungskalender
Donnerstag, Januar 22, 2026
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Geesthacht
  • Jugend direkt
  • Gesundheit
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Herzogtum direkt
Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

von Pressemitteilung
Dezember 27, 2023
Hinweise der Stadt Ratzeburg zum Silvesterfeuerwerk

Image by Ralf Vetterle from Pixabay

528
VIEWS

Geesthacht (pm). Alljährlich besteht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gefahr, dass Menschen verletzt und Brände verursacht werden. Immer wieder werden in dichtbesiedelten Wohngegenden, Hauseingängen und Briefkästen Raketen und Böller abgebrannt. Insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, spielende Kinder sowie andere Unbeteiligte können aus einer missbräuchlichen Verwendung von Feuerwerkskörpern die Gefahren von Verletzungen oder zumindest Schrecksituationen entstehen. Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Stadt Geesthacht daher auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin:

  • 1.     Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (eine CE-Kennzeichnung und die Angabe einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, welche die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf jedem Feuerwerkskörper vorhanden sein) ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. In Geesthacht mit seinen Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum zwischen 17 und 1 Uhr begrenzt.
  • 2.     Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, an Personen unter 18 Jahre ist verboten.
  • 3.     Das Verbot umfasst auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, zum Beispiel von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister.
  • 4.     Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur vom 28.12.2023 bis zum 31.12.2023 erlaubt.
  • 5.     Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht abbrennen.
  • 6.     Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (hierunter fallen insbesondere auch Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist verboten.

Neben der erwähnten zeitlichen Befristung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gelten gemäß der Anordnung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände beziehungsweise Abbrennverbote: Feuerwerksraketen und so genannte „Römische Lichter“ sowie damit vergleichbar wirkende Feuerwerkskörper (Feuerwerkskörper der Kategorie F2) dürfen in einem Umkreis von 180 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser wegen der besonderen Brandgefährdung nicht abgebrannt oder verwendet werden. Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Die Grundstücke

  • Bohnenstraße 2 (Geesthacht)
  • Steinstraße 53-55 (Geesthacht)
  • Buntenskamp 4 (Geesthacht)
  • Elbstraße 7 (Geesthacht – auf dem Gelände „Hotel zur Post“)
  • Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger“/ B 5)
  • Strandweg 23 (Geesthacht-Ortsteil Grünhof-Tesperhude)

sind mit Reetdach- bzw. Fachwerkhäusern bebaut.

Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere auch in Bezug auf die Einhaltung der vorgenannten Sicherheitsabstände zu dem vorhandenen Reetdachhaus im Bereich der Bohnenstraße 2, direkt angrenzend an die Fußgängerzone Bergedorfer Straße. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten und Bewohnern dar. Die Polizei wird in diesem Bereich verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Sicherheitsabstände durchführen.

Zuwiderhandlungen können gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sogenannte Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.

Tags: FeuerwerkGeesthachtSilvester

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

RelatedPosts

Kommunalwahlen 2023 – Grünes Team für Börnsen steht

Die städtische Förderung für Photovoltaik- und Solarthermie- Anlagen wird eingestellt

von Pressemitteilung
Januar 20, 2026
0
63

Geesthacht (pm). Wie lassen sich Häuser energie- und umweltbewusst aufstellen? Diese Frage beschäftig Eigentümerinnen und Eigentümer, Politik und Behörden seit...

Übernahme besiegelt: Krankenhaus Geesthacht bleibt erhalten und wird modernisiert

Krankenhaus Geesthacht: Klagemöglichkeit war im Hauptausschuss Thema

von Pressemitteilung
Januar 19, 2026
0
284

Geesthacht (pm). Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Geesthacht gegen die geplante Angebotsreduzierung am Geesthachter Krankenhaus klagt? Mit dieser Frage...

Schlaglöcher: Folgen der Witterung werden sichtbar

Schlaglöcher: Folgen der Witterung werden sichtbar

von Pressemitteilung
Januar 17, 2026
0
128

Geesthacht (pm). Schlaglöcher beheben“ heißt es für die Mitarbeitenden der Städtischen Betriebe Geesthacht derzeit täglich. Seitdem Anfang der Woche das Tauwetter...

Neujahrsempfang mit Ehrungen in Geesthacht

Neujahrsempfang mit Ehrungen in Geesthacht

von Gesine Biller
Januar 15, 2026
0
137

Geesthacht (pm). Volles Haus beim Neujahrsempfang in Geesthacht: Mehr als 250 Gäste nutzten am 11. Januar 2026 die Gelegenheit im...

Nächster Artikel
Nach Vandalismus an Möllner Schulen

Vandalismus - 16 Buswartehäuser zerstört

Herzogtum direkt

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg

*

  • Werbung
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • RSS Feed

Folgen Sie uns

Kein Ergebnis
Zeig alle Ergebnisse
  • Titel
  • Herzogtum Lauenburg
    • Mölln
    • Ratzeburg
    • Amt Berkenthin
    • Amt Breitenfelde
    • Amt Lauenburgische Seen
    • Amt Sandesneben-Nusse
    • Geesthacht
  • Gesundheit
  • Jugend direkt
  • Kultur
    • Veranstaltungskalender
  • Land & Leute
    • Op Platt
    • Tiere
    • Umwelt & Natur
  • Sport
  • Wirtschaft
    • Aus der Region
    • Immobilien
    • WFL Newsletter

© 2025 Herzogtum direkt - DIE Onlinezeitung für Herzogtum Lauenburg