Herzogtum Lauenburg/Geesthacht (pm). Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KV SH) hat 450 sogenannten Pool-ÄrztInnen auf Honorarbasis zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Diese ÄrztInnen besetzen den Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten von Hausarztpraxen. Hintergrund war ein Bundessozialgerichtsurteil bei dem ein Honorararzt aus Baden-Württemberg als versicherungspflichtig eingestuft wurde. Bereits vor dem erwarteten Urteil liefen auf Bundesebene Gespräche zwischen dem Bundesgesundheits- sowie Bundesarbeitsministerium, Verbänden und der KV. Für eine gemeinsame Lösung sollte, dem Vernehmen nach die Urteilsbegründung abgewartet werden. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer betont angesichts des nahenden Vertragsendes der Pool-Ärzte in Schleswig-Holstein:
„Die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, die Verträge von 450 Bereitschaftsärzten und Bereitschaftsärztinnen zum Ende des Jahres zu kündigen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn die weitere Entwicklung gemäß der Verständigung zwischen den beteiligten Ministerien und den Kassenärztlichen Vereinigungen von der ausstehenden Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts abhängen soll, dürfen nicht vorher schon Fakten geschaffen werden. Dies ist weder gegenüber den Beschäftigten noch gegenüber den Patientinnen und Patienten verantwortbar. So gibt es unter den Kassenärztlichen Vereinigungen auch andere Entscheidungen, die zunächst auf eine Auswertung des Urteils setzen. Im Ergebnis darf es jedenfalls zu keinen Einbußen in der Versorgung kommen.“
Die Geesthachter SPD-Fraktionsvorsitzende, Petra Burmeister: „Die hausärztliche Versorgung in Geesthacht ist nach wie vor schwierig. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hatte daher auf die Anlaufpraxis im Geesthachter Johanniter Krankenhaus verwiesen. Unsere Sorge war, dass es nach dem BSG-Urteil und den bedrohlich klingenden öffentlichen Ankündigungen der KVSH zu Einschränkungen in Geesthacht kommen würde. Wir haben uns deshalb bereits im November an die Kassenärztliche Vereinigung gewandt. Auf unsere Nachfrage wurde uns bestätigt, dass es in Geesthacht zum 1. Januar 2024 keine Einschränkungen bei den Öffnungszeiten der Anlaufpraxis geben wird. Das begrüßen wir. Ein weiterer Abbau von allgemein-ärztlichen Leistungen würde in unserer Region die Probleme verschärfen.“