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Titel Herzogtum Lauenburg

Fischereischeinlehrgang- und Prüfung in Ratzeburg

von Pressemitteilung
Dezember 19, 2023
Fischereischein-Lehrgang und Prüfung in Lauenburg

Foto: Pixabay, hfr

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Ratzeburg (pm). Der Kreissportfischerverband Herzogtum Lauenburg führt wieder in Ratzeburg den Fischereischeinlehrgang mit anschließender Prüfung (Angelschein) durch. Der Lehrgang findet im Ratzeburger Segler-Verein, Domhof 19 statt.

In diesem Lehrgang bekommt jeder Teilnehmer die originalen Prüfungsunterlagen vom Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV), um die Prüfung so einfach und angenehm wie nur möglich zu machen. Gelehrt werden: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gesetzeskunde und eine umfangreiche Gerätekunde.

An drei Tagen werden die Teilnehmer ausführlich auf die Fischereiprüfung vorbereitet. Der Lehrgang beginnt am Sonnabend, 20. Januar 2024, weitere Termine sind Sonntag, 21. Januar und Sonntag, 28. Januar 2024 jeweils um 8 Uhr und endet im Anschluss am letzten Lehrgangstag mit der Sportfischerprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Anmeldung kann im Internet unter www.ksfv-lbg.de erfolgen, der Ansprechpartner ist Dieter Thiel unter der Telefonnummer 04155-808765. Die Gebühr für den Lehrgang und für die Fischereischeinprüfung beträgt für Erwachsende 96 Euro und für Jugendliche 76 Euro (Komplettpreise). In diesem Preis sind die Lehrgangsmaterialien und die Prüfungsgebühr bereits enthalten. „Du brauchst nur noch einen Bleistift und natürlich gute Laune mitzubringen“, sagen die Veranstaltenden.

Tags: AngelscheinFischereischeinRatzeburgRatzeburger Segler-Verein

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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