Herzogtum Lauenburg/Büchen (pm). Die Gemeindeverwaltung Büchen möchte nochmals daran erinnern, dass ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Auch Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind dann nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Kinder entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt. „Bitte informieren Sie sich daher vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Landes. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes können Sie diese Informationen nachlesen: www.auswaertiges-amt.de“, empfiehlt die Gemeindeverwaltung Büchen.
Diese Dokumente (Personalausweis und Reisepass) werden nicht sofort vor Ort ausgestellt, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. „Bitte berücksichtigen Sie für die Urlaubsplanung daher eine Lieferzeit von bis zu fünf Wochen.“ Der beantragte Ausweis (Personalausweis und Reisepass) für Personen unter 24 Jahren, ist generell sechs Jahre gültig. Der Ausweis kann aber auch bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. Vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt das Bundesinnenministerium rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.