Büchen (pm). Am 20. November 2023 stellten die Planungsbüros den aktuellen Entwurf zum Büchener Gewerbegebiet Steinkrüger Koppel im Bau- Wege- und Umweltausschuss vor. Stellungnahmen, Artenschutzprüfung und der Umweltbericht zum Bauvorhaben bestätigten dabei die hohe ökologische Wertigkeit des betroffenen Gebietes. Die gravierenden Folgen wurden seit Beginn der Planungen durch die GRÜNEN angemahnt. „Nun zeigt sich, wie sehr die Projektkritik von uns und den 1066 Büchenern aus dem Bürgerentscheid berechtigt ist. Ein Gewerbegebiet zwischen Steinaubiotop und unserem FFH-Schutzgebiet war von Anfang an ein rücksichtsloser Ansatz.“, stellt Jan Möller von der GRÜNEN Fraktion fest. Nicht überrascht und trotzdem erfreut nimmt die Fraktion die zahlreichen Befunde zu geschützten Arten, wie Haselmaus, Feldlerche und Rotmilan im Planungsgebiet zur Kenntnis.
Die neuen (biologischen) Fakten bewegen die Planer nun zu erheblichen Anpassungen, hauptsächlich einer radikalen Gebietsverkleinerung, um streng geschütze Nistplätze nicht zu gefährden. Dazu Christin Leifels, Fraktionsvorsitzende: „Wir begrüßen die Reduktion der geplanten Gewerbefläche zum Schutz der sensiblen Lebensräume. Der Schutz des Rotmilanhorstes war uns von Anfang an wichtig. Aus unserer Sicht hätten jedoch die ausserdem dokumentierten über 300(!) Kraniche und die unzähligen rastenenden Gänsescharen im Herbst zu einer Absage des Gesamtvorhabens führen müssen.“ Für mehrere nachgewiesene Feldlerchen Paare und Fledermäuse auf der bisher ackerbaulich genutzten Fläche muss der Vorhabenträger laut Umweltbericht ausserdem Ersatzflächen für den bald zerstörten Lebensraum bereitstellen.
Mit dem Blick ins kommende Jahr erkennen die GRÜNEN, dass ABB, SPD und CDU die Bebauungsabsicht auf der Steinkrüger Koppel nicht in Frage stellen. „Daher nehmen wir nun die Aufgabe wahr, eine möglichst umweltverträgliche Umsetzung des Gewerbegebietes einzufordern.“,erläutert Fraktionsmitglied Martin Kolanus. „Einige Projektdetails sehen wir in diesem Punkt aktuell als kritisch bzw. unzureichend an. Dabei geht es um eine möglicherweise schädliche Entwässerung in die Steinau mit den noch unklaren Renaturierungsplänen, zu geringe Vorgaben zur Installation von Photovoltaik- und Gründächern im Satzungsentwurf und um fragwürdige Abschirmmaßnahmen zwischen Gewerbe- und Naturflächen.“, so Kolanus weiter. Die genannten Konfliktpunkte dürfen nicht unter dem straffen Zeitplan von Verwaltung und Vorhabenträger leiden, ist sich die Fraktion einig.