Herzogtum Lauenburg (pm). Die Jahresablesung für die Jahresverbrauchsabrechnung 2023 der Vereinigte Stadtwerke Gesellschaft (VS) steht vor der Tür. Hierfür werden die Zählerstände von der Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz Gesellschaft benötuígt.
Wie schon in den Jahren zuvor werden viele Kundinnen und Kunden per Post benachrichtigt. Die Zählerkarten werden ab der 47. Kalenderwoche an die betroffenen Haushalte versendet. Die Rücksendung der Zählerstände muss nicht zwangsläufig auf dem Postweg erfolgen – bequemer geht es über die Internetseite der VS und noch schneller über den QR-Code auf dem persönlichen Anschreiben.
Besonders wichtig für die Übermittlung ist die auf jedem Zähler befindliche Zählernummer. Auf der Ablesekarte werden lediglich der Zählerstand (Vorkommastellen) und das Ablesedatum erfasst. Mehrfachnennungen beziehungsweise Übermittlungen bittet das Unternehmen zu vermeiden, da diese zwangsläufig zu zeitlichen Verzögerungen und Doppelarbeit führen. Die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung gestaltet sich durch die rechtzeitige Mitteilung der Zählerstände für die VS erheblich leichter. „Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden aus dem Netzgebiet der Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH Ihre Zählerstände bis zum 1. Dezember 2023 mitzuteilen – so haben wir genügend Zeit die Datenmengen aufzubereiten und die Abrechnungen zeitnah bis Ende Januar 2024zu verschicken“, sagt Marita Lehnhoff, Bereichsleiterin Kundenservice und Abrechnung bei der Vereinigte Stadtwerke Gesellschaft.
Hinweis:In Mehrfamilienhäusern werden die Zähler ab der 47. Kalenderwoche von Mitarbeitenden der VS abgelesen. „Bitte gewähren Sie ihnen Zutritt zu den Zählern. Jeder Mitarbeitende der VS kann sich ausweisen. Bitte achten Sie darauf.“