Büchen (pm). Die Gemeinde und das Amt Büchen bitten die Bürgerinnen und Bürger, für die jährliche Berechnung des Wasserverbrauchs, den Stand der Wasserzähler bis zum Freitag, 15. Dezember 2023 zu melden. „In Kürze erhalten Sie für jeden Wasserzähler eine Ablesekarte“, lautet es aus der Verwaltung.
„Alle Informationen zur Ablesung finden Sie auf der Karte. Sie können die Zählerstände auf der Ablesekarte eintragen und an die Gemeindeverwaltung zurücksenden oder den Zählerstand auch online übermitteln. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 15.12.2023. Aufgrund der gemeldeten Zählerstände erfolgt eine automatische Hochrechnung zum 31.12.2023. Sollte bis zum genannten Termin kein Zählerstand vorliegen, wird die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch Schätzung des Verbrauchs erstellt.“ Und noch ein Hinweis: „Gemäß Satzung ist unser Kunde der Hauseigentümer. Mieter einer Immobilie erhalten von uns keine Ableseaufforderung. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Vermieter.“