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Titel Herzogtum Lauenburg

Knickschutzprogramm des Kreis Herzogtum Lauenburg

Antrag stellen und Förderung für 2024 sichern

Pressemitteilung von Pressemitteilung
November 7, 2023
Knickschutzprogramm des Kreis Herzogtum Lauenburg

Knickbau Arbeiten auf dem Wall in Müssen. Foto: hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert auch im kommenden Jahr mit seinem Knickschutzprogramm die Neuanlage von Knicks mit einem Gesamtetat von bis zu 100.000 Euro. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. November 2023 durch FlächeneigentümerInnen beim Kreis gestellt werden.

Eine Förderung können sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Flächeneigentümer beantragen. Die Förderquote ist bei öffentlichen-rechtlichen Körperschaften jedoch auf 50 Prozent der Investitionskosten begrenzt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, deren institutionelle Aufgabe ohnehin im Bereich des Naturschutzes liegt. Das Knickschutzprogramm des Kreises Herzogtum Lauenburg ist auf Dauer angelegt. Die Fördermittel für die Errichtung neuer Knicks werden seit 2022 jährlich bereitgestellt. Dabei werden durch den Kreis bis zu 100 Prozent der entstehenden Kosten für Planung und Bau übernommen. Die landschaftspflegerischen Arbeiten (Wallbau, Bepflanzung, Wildschutzzaun, Fertigstellungspflege) werden im Falle einer Förderzusage durch den Fachdienst Naturschutz des Kreises geplant und ausgeschrieben. Die Eigentümer/innen der neuen Knicks müssen sich dafür dauerhaft zum Erhalt und zur Pflege der Knicks verpflichten. In den Jahren 2022 und 2023 konnten so über 1.300 Meter Knick neu angelegt werden, zuletzt in Müssen. Hier konnten Volker Rudolph als Verantwortlicher des Kreises und Carsten Studt (Hofleitung) und Miriam Meyer (Öffentlichkeitsarbeit) für die Louisenhof Gesellschaft am Donnerstag, 2. November 2023 das letzte Projekt in 2023 einweihen.

(von links) Miriam Meyer, Carsten Studt und Volker Rudolph. Foto: hfr
Der Zaunbau für den neuen Knick in Müssen. Foto: hfr

Die Finanzierung des Knickschutzprogramms des Kreises erfolgt aus Ersatzgeldzahlungen, die anstelle von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur geleistet wurden. Ziel der Ersatzgeldzahlungen ist es, die Eingriffe vor Ort wieder auszugleichen, wichtige Biotope als Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten zu schaffen und dauerhaft die durch das Knicknetz geprägte historische Kulturlandschaft im Kreis zu erhalten.

Ein Flyer zum Knickschutzprogramm, erhältlich auch auf Plattdeutsch, liegt bei den Städten, Ämtern und Gemeinden im Kreis aus, steht aber auch unter zum Download bereit. Fragen zum Knickschutzprogramm beantwortet der Fachdienst Naturschutz, Volker Rudolph unter der Telefonnummer 04541 888-477 oder rudolph@kreis-rz.de.

Tags: FörderungKnickKnickschutzKreisforstenNatur
Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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